Natura 2000
Rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt.
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". Mit dem Schutzgebietsnetz sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete werden in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" integriert.
In einigen Naturschutzgesetzen (Burgenland, Wien, Vorarlberg) ist die Schutzkategorie "Europaschutzgebiet" vorgesehen. Für alle Schutzgebiete des Natura-2000-Netzwerkes müssen die Mitgliedstaaten Erhaltungspläne vorlegen und ein Monitoringprogramm durchführen. Dieses soll Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume geben.
Gebietsauswahl
Die Gebietsauswahl erfolgte aufgrund der Rechtslage in Österreich durch die neun Bundesländer. Bei der Auswahl der Gebiete war darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und Arten der Vogelschutzrichtlinie abgedeckt sind.
Als ausreichend abgedeckt gilt ein Lebensraum dann, wenn seine Gesamtfläche bis zu 60% in den vorgeschlagenen Gebieten enthalten ist. Wenn weniger als 20% der Gesamtfläche eines Lebensraumes in den Gebieten erfasst ist, wird von einer unzureichenden Repräsentierung ausgegangen.
Bisher wurden in Österreich 218 Gebiete nominiert (2009), davon wurden 148 Gebiete rechtlich verordnet. Die verordneten "Europaschutzgebiete" nehmen rund 12% der Bundesfläche ein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Gebieten, die nach der Vogelschutz-Richtlinie nominiert wurden und jenen, die nach der FFH-Richtlinie vorgeschlagen wurden. Ein Großteil der Gebiete wurde jedoch sowohl nach der FFH-Richtlinie als auch nach der Vogelschutzrichtlinie vorgeschlagen.






















