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EU-Richtlinien

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union sind im Naturschutzbereich EU-Richtlinien verbindlich umzusetzen: Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie.

Wesentliches Ziel des europäischen Naturschutzes ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes mit dem Namen "Natura 2000". Die Ausweisung dieser Schutzgebiete erfolgt nach einheitlichen Kriterien und umfasst die nach der Vogelschutz-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auszuweisenden Flächen (Natura 2000-Gebiete).


 


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