Biodiversitätskonvention

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt wurde 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro (Brasilien) zur Signatur aufgelegt. Die Konvention trat im Jahr 1993 in Kraft. Österreich ist seit 1995 Vertragspartei. Der Verpflichtung, eine nationale Strategie zu erstellen, kam Österreich 1998 nach.

 

Zentrale Anliegen dieses Übereinkommens sind: der generelle Schutz der Biologischen Vielfalt (Gene, Arten, Ökosysteme) und  die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Die Konvention beschränkt sich weder auf eine spezielle Artengruppe noch auf eine bestimmte geographische Region. Es ist das erste Übereinkommen, dass sich global mit Natur- und Artenschutz beschäftigt und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung anstrebt. Dafür sind entsprechende soziale und politische Rahmenbedingungen zu schaffen.  

Clearing House Mechanism (CHM)

Österreichs Beitrag zum globalen Informationsnetzwerk des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

Global Biodiversity Information Facility (GBIF)

Die internationale Initiative stellt Daten zur weltweiten Artenvielfalt über das Internet zur Verfügung.

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt

Jedes Jahr wird weltweit am 22. Mai der Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. 2010 war der Tag dem Thema "Biodiversity for Development" gewidmet. 2011 steht unter dem Motto "Biodiversity and Forests".

Ökosystemdienstleistungen

Beim Versuch, Wirtschaft und Politik von der Notwendigkeit des Schutzes der biologischen Vielfalt zu überzeugen, wird die Erhaltung der Ökosystemleistungen als das am überzeugendste Argument gesehen. Die „ecosystem services“ wurden im Rahmen des UN Millenium Ecosystem Assessement thematisiert. Darunter versteht man Dienstleistungen, die von der Natur erbracht werden und vom Menschen genutzt werden, um sein Wohlergehen zu gewährleisten.

EU-Strategie zur Eindämmung des Biodiversitätsverlusts

Die Kommission legte im Mai 2011 eine neue Strategie vor, um in den kommenden zehn Jahren den Zustand der Biodiversität in Europa zu schützen und zu verbessern. Die Strategie umfasst sechs Ziele, die auf die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust eingehen und die die größten Belastungen für die Natur und die Ökosystemleistungen in der EU reduzieren, indem Biodiversitätsziele in wichtigen Politikbereichen verankert werden.  Auch die globalen Aspekte des Biodiversitäts­verlusts wurden berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass die EU weltweit zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt beiträgt.