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Nationalparks, Naturschutzgebiete & Co.

© Umweltbundesamt

Der Gebietsschutz zählt gemeinsam mit dem Artenschutz und der ökologisch nachhaltigen Nutzung zu den Säulen eines umfassenden Naturschutzes. Schutzgebiete sollen die biologische Vielfalt unserer Natur- und Kulturlandschaften schützen, aber auch die abiotischen Ressourcen. Teile von Natur und Landschaft sind von den Naturschutzabteilungen der Bundesländer per Verordnung als Schutzgebiete ausgewiesen.

In Österreich kommen zahlreiche Schutzgebietskategorien vor. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmäler gibt es österreichweit. Andere Kategorien, wie beispielsweise „Geschützter Landschaftsteil“ oder „Naturpark“, bestehen nur in einigen Bundesländern.

 

Rund 42 % des österreichischen Bundesgebietes sind naturschutzrechtlich geschützt. Die Schutzbestimmungen für die Schutzgebietskategorien sind unterschiedlich wie auch die Auflagen für jedes einzelne Gebiet, die in den jeweiligen Gebietsverordnungen festgelegt sind. Die Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei sind selbst in den Schutzgebieten meist „im bisherigen Umfang“ gestattet.

Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete in Österreich (2009)

Schutzgebiete Anzahl km2 Anteil Bundesfläche
Nationalparks 6 2353 2,80%
Europaschutzgebiete (verordnete Natura-2000-Gebiete) 148 10244 12,23%
Naturschutzgebiete 441 2979 3,55%
Landschaftsschutzgebiete 247 12696 15,14%
Natur-Landschaftsschutzgebiete 4 506 0,60%
Naturparks 47 4030 4,80%
Geschützte Landschaftsteile 448 96 0,11%
Sonstige Schutzgebiete (außer Naturdenkmäler) 41 2617 3,12%
Summen* 1382 35520 42,35%

* Überlagerungen von Schutzgebieten unterschiedlicher Schutzkategorien sind nicht herausgerechnet.

Quelle: Umweltbundesamt, 2009

  

Das Schutzgebietsprogramm der Konvention über die biologische Vielfalt

© Umweltbundesamt

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention) zielt auf den generellen Schutz der biologischen Vielfalt ab: Gene, Arten, Ökosysteme. Die Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt soll nachhaltig erfolgen. Die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile sollen ausgewogen und gerecht aufgeteilt werden.

Die Vertragsstaaten haben bei ihren Entscheidungen zur Umsetzung der Ziele der Biodiversitäts-Konvention immer wieder auf die bedeutende Rolle von Schutzgebieten hingewiesen. Im Konventionstext wird die Bedeutung von Schutzgebieten für den Erhalt der biologischen Vielfalt mehrfach hervorgehoben. So werden die Mitgliedstaaten in Artikel 8 unter anderem aufgefordert:

  • Systeme von Schutzgebieten oder solchen Gebieten einzuführen, in denen besondere Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität erforderlich sind, sowie
  • wo nötig, Richtlinien für Auswahl und Einrichtung und Management für solche Gebiete zu entwickeln.

Die Konvention hat daher ein eigenes Arbeitsprogramm erarbeitet (Protected Areas Programme of Work). Diese umfasst folgende Themen:

  • Planung, Auswahl, Errichtung, Stärkung und Bewirtschaftung von Schutzgebietsflächen und -systemen;
  • Governance, Partizipation, Vorteilsausgleich;
  • unterstützende Aktivitäten;
  • Standards, Bewertung und Monitoring.

"Umfassende, wirksam verwaltete und ökologische repräsentative Systeme von Schutzgebieten" sollen dazu beitragen, das 2010-Ziel der Biodiversitäts-Konvention zu erreichen: Der Verlust der biologischen Vielfalt soll reduziert werden. 

 

Bis 2008 sollten die Vertragsstaaten u. a. folgende Zwischenziele erfüllen:

  • Wirksame Mechanismen zur Identifizierung und Bekämpfung der wichtigsten Bedrohungen von Schutzgebieten sollen eingerichtet sein.
  • Mechanismen zur gerechten Verteilung von Kosten und Nutzen ("benefits") im Zusammenhang mit dem Schutzgebietsmanagement sollen etabliert sein.
  • Die Partizipation lokaler und indigener Gemeinschaften soll voll und wirksam funktionieren, bei voller Anerkennung von deren Rechten.
  • Ausreichende finanzielle und fachliche Mittel für die wirksame Umsetzung nationaler und regionaler Schutzgebietssysteme sollen gesichert sein.
  • Das öffentliche Wissen sowie das Bewusstsein um die Bedeutung von Schutzgebieten soll wesentlich erhöht sein.
  • Standards, Kriterien und Positivbeispiele für die Planung, Auswahl, Einrichtung, Verwaltung und Governance nationaler und regionaler Schutzgebietssysteme sollen entwickelt und angewendet sein.

Bis 2012 sollen alle Schutzgebiete ein wirksames Management haben.

 

2015 sollen dann alle Schutzgebiete und Schutzgebietssysteme unter Anwendung des ökosystemaren Ansatzes in die weitere Landschaft integriert sein. Dabei soll auch deren räumliche Vernetzung berücksichtigt sein. Ökosystemarer Ansatz bedeutet eine ganzheitliche Herangehensweise für den Umgang mit natürlichen Ressourcen. Dabei soll ein Ausgleich zwischen den legitimen Ansprüchen auf Schutz, nachhaltige Nutzung und gerechten Vorteilsausgleich erfolgen.

 

Quelle: Niekisch, M. (2008): Die 9. Vertragsstaatenkonferenz und das Schutzgebietsprogramm über die biologische Vielfalt. Natur und Landschaft, 83. Jg., Heft 3: 90-92.

 


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