Landschaftsschutzgebiete

Ein Landschaftsschutzgebiet ist ein Gebiet mit besonderem Charakter, hohem ästhetischen Wert oder Erholungswert der Landschaft. Die Durchführung von Maßnahmen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft bewirken, können in einem behördlichen Verfahren verhindert werden.

Landschaftsschutzgebiete können durch die Art der naturnahen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung besonders geprägt sein (z.B. Almen und Lärchenwiesen).

 

Der primäre Schutzzweck dieser Kategorie liegt in der Erhaltung des Landschaftsbildes. Die besondere Bedeutung des Gebietes für die Bevölkerung oder den Fremdenverkehr soll gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete können auch als Pufferzonen um Naturschutzgebiete, die strengeren Schutzbestimmungen unterliegen, dienen. In der Regel werden mit der Schutzverordnung bestimmte Vorhaben verboten oder einer Bewilligung unterworfen.

© Umweltbundesamt Übersichtskarte Übersichtskarte

Landschaftsschutzgebiete sind in Österreich unter den Schutzkategorien flächenmäßig am weitesten verbreitet.

 

2010 gibt es 247 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 12.696km2, das sind rund 15% von Österreich.