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Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000
 Natura-2000-Gebiet "Neusiedler See - Seewinkel".
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Wesentliche rechtliche Grundlagen des Biotop- und Artenschutzes innerhalb der Europäischen Union sind die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, auch FFH-Richtlinie genannt.
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000". Mit dem Schutzgebietsnetz sollen die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft gesichert werden. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete werden in das Schutzgebietsnetz "Natura 2000" integriert. |
Nationale UmsetzungNaturschutz fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Die beiden EU-Richtlinien mussten daher in jedem der neun Landesrechte in vielen Landesgesetzen umgesetzt werden. Die wichtigsten davon waren die Naturschutz-, die Jagd-, die Fischerei-, die Nationalpark- und die Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetze sowie die darauf basierenden Verodnungen. |
GebietsauswahlDie Gebietsauswahl erfolgte aufgrund der Rechtslage in Österreich durch die neun Bundesländer. Bei der Auswahl der Gebiete war darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie abgedeckt sind.
Als ausreichend abgedeckt gilt ein Lebensraum dann, wenn seine Gesamtfläche bis zu 60% in den vorgeschlagenen Gebieten enthalten ist. Wenn weniger als 20% der Gesamtfläche eines Lebensraumes in den Gebieten erfasst ist, wird von einer unzureichenden Repräsentation ausgegangen.
In Österreich hat insgesamt 218 Natura-2000-Gebiete nominiert, sie nehmen fast 15% der Bundesfläche ein. Von diesen Gebieten sind 148 rechtlich verordnet; diese "Europaschutzgebiete" beanspruchen rund 12% von Österreich (Stand 2009). |
Natura-2000-Gebiete in den Bundesländern
| Land |
Anzahl der Natura-2000-Gebiete* |
Natura-2000-Fläche in km2 |
Anteil an der Fläche des Landes (in %) |
| Burgenland |
16 |
1.078 |
27,2 |
| Kärnten |
32 |
549 |
5,8 |
| Niederösterreich |
36 |
4.429 |
23,1 |
| Oberösterreich |
24 |
748 |
6,2 |
| Salzburg |
28 |
1.084 |
15,2 |
| Steiermark |
41 |
2.314 |
14,1 |
| Tirol |
13 |
1.836 |
14,5 |
| Vorarlberg |
23 |
211 |
8,1 |
| Wien |
4 |
55 |
13,2 |
| Österreich gesamt |
218* |
12.304 |
14,7 | |
* nur ein Teil der Gebiete ist rechtlich verordnet (148 Gebiete)
Datenstand: Mai 2009 |
SchutzgebietsverordnungenDie Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die nominierten Gebiete innerstaatlich als "Besondere Schutzgebiete" auszuweisen. Während die Vogelschutz-Richtlnie eine sofortige Ausweisung der Gebiete vorsieht, gewährt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie den Mitgliedstaaten eine Frist bis längstens 2009 für die alpine Region bzw. bis 2010 für die kontinentale Region.
Die meisten Bundesländer sahen in ihren Naturschutzgesetzen eine Verpflichtung der Landesregierung vor, die nominierten Gebiete mit Schutzgebietsverordnungen unter Schutz zu stellen.
In einigen Naturschutzgesetzen (Burgenland, Wien, Vorarlberg) ist die Schutzkategorie "Europaschutzgebiet" dafür vorgesehen. Bisher wurden in Österreich 148 Gebiete rechtlich verordnet. Für alle Schutzgebiete des Natura 2000-Netzwerkes müssen die Mitgliedstaaten Erhaltungspläne vorlegen und im Rahmen der Berichtspflichten ein Monitoring durchführen. Es soll Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume geben. |
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