Bei den weltweit anerkannten Welterbestätten wird zwischen den Kategorien "Kulturerbe", "Naturerbe" und "Kulturlandschaft" unterschieden.
Jeder Vertragsstaat ist dazu verpflichtet, seine Gebiete entsprechend zu verwalten, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen sowie Forschungsarbeiten zu initiieren. Weiters sollen Bildungs- und Informationsprogramme, die zur Würdigung des Kultur- und Naturerbes aller Völker beitragen, durchgeführt werden.
184 Staaten sind dieser Konvention beigetreten, Österreich im Jahre 1992. Die Pyramiden von Gizeh stehen auf der Liste, ebenso wie beispielsweise die Chinesische Mauer, das Great Barrier Riff vor Australien, Machu Picchu in Peru, die Galapagos-Inseln im Pazifik und die Stadt Venedig.
Die Liste umfasste im Juli 2008 insgesamt 878 Welterbestätten, von denen 679 zum Kulturerbe der Menschheit zählen und 174 zum Naturerbe. 25 Güter gehören beiden Gruppen an, so z.B. in Österreich der Neusiedler See als Naturparadies und seine angrenzenden Ufer wie die Stadt Rust zum Kulturdenkmal. |