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Nickel-Test

Entsprechen Ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben?

© Aleksei Vasileika

Sehr viele Menschen reagieren allergisch auf Nickel. Die meisten Kontaktallergien in Europa sind auf dieses Metall zurückzuführen. Nickel ist in Schmuck, Brillengestellen, Armbanduhren, Reißverschlüssen, Gürtelschnallen und vielen anderen Alltagsgegenständen enthalten.

Wir bestimmen die Nickellässigkeit und den Nickelgehalt Ihrer Produkte und sagen Ihnen, ob Sie § 17a der österreichischen Chemikalien-Verbotsverordnung einhalten.

Ihre Herausforderung

  • Sie produzieren oder importieren Fertigwaren, die Nickel enthalten.
  • Die Chemikalien-Verbotsverordnung setzt Obergrenzen, über denen diese Produkte nicht in Verkehr gesetzt werden dürfen (§ 17a): Fertigwaren, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, dürfen nicht mehr als 0,5 µg/cm² Nickel pro Woche abgeben. Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse nicht mehr als 0,2 µg/cm² und Woche.

 

Unser Lösungsansatz

  • Wir identifizieren und bestimmen die Oberfläche der Prüfproben, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.
  • Wir extrahieren die Prüfproben mit einer künstlichen Schweiß-Prüflösung gemäß ÖNORM EN 1811 über einen Zeitraum von einer Woche.
  • Wir vermitteln Sie bei Bedarf an ein Partnerlabor für simulierte Abrieb- und Korrosionsprüfungen nach ÖNORM EN 12472.

 

Ihr Nutzen

  • Sie halten die Bestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung ein.
  • Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht.
  • Sie profitieren von den Analytikleistungen eines akkreditierten Prüflabors mit langjähriger Erfahrung.

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