REACH-SVHC-Screening
Besonders besorgniserregende Stoffe einfach identifiziert
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat eine Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) veröffentlicht. Aufgrund der REACH-Verordnung haben Sie als Hersteller oder Importeur von Chemikalien, Zubereitungen und Erzeugnissen die Pflicht, Ihre AbnehmerInnen zu informieren, wenn diese Stoffe in Ihren Produkten vorhanden sind.
Wir screenen Ihre Produkte und untersuchen bei Verdacht einzelne Substanzen quantitativ.
Ihre Herausforderung
- Auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) angeführt. Die Liste wird laufend um neue Stoffe erweitert. Als Hersteller oder Importeur sind Sie verpflichtet, Ihre AbnehmerInnen zu informieren, wenn Ihre Chemikalien, Zubereitungen und Erzeugnisse diese Stoffe enthalten.
- Informationspflicht über eine sichere Verwendung haben Sie bereits, wenn auch nur einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent in ihren Produkten vorhanden ist.
- Auch KonsumentInnen müssen Sie auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über eine sichere Verwendung zukommen lassen.
Unser Lösungsansatz
- Wir werten die verfügbaren Unterlagen aus, screenen Ihre Produkte und stellen fest, ob Stoffe der Kandidatenliste darin enthalten sind.
- Bei Bedarf erarbeiten wir mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für quantitative Untersuchungen.
- Wir erstellen für Sie einen detaillierten Prüfbericht.
Ihr Nutzen
- Sie wissen, in welchen Ihrer Produkte Kandidatenstoffe in welcher Konzentration enthalten sind.
- Sie halten Ihre gesetzlichen Informationspflichten ein.
- Sie profitieren von den Analytikleistungen eines unabhängigen akkreditierten Prüflabors mit langjähriger Erfahrung.
Service Center
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Margit Bernroitner
Deutsch
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