Nationales Referenzlabor

Das Umweltbundesamt ist gemäß Europäischer Lebensmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004) Nationales Referenzlabor:

© Umweltbundesamt/krischanz.zeiller
  • für Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen gemäß Richtlinie 96/23/EG und in Lebens- und Futtermitteln
  • sowie für genetisch veränderte Organismen (GVO).

Die Ernennung als Nationales Referenzlabor erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

In dieser Funktion unterstützt das Umweltbundesamt die amtliche Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln und trägt dazu bei, dass diese einheitlich und auf einem konstant hohen Niveau erfolgt. Voraussetzung dafür ist u.a. ein kontinuierlicher Wissensaustausch zwischen dem europaweit zuständigen Referenzlabor und den betreffenden Institutionen in Österreich – Labors, Lebens- und Futtermittelkontrolleure/-innen. Die dafür notwendige Koordinierung zählt ebenfalls zu den Tätigkeiten eines Nationalen Referenzlabors.

 

Für die neuen Aufgaben greift das Umweltbundesamt auf jahrelange Erfahrung in der Analyse von GVO und Schadstoffen zurück. In der akkreditierten Prüfstelle sind Expertinnen und Experten Schadstoffen in allen Umweltmedien, ausgewählten Konsumgütern, Futter- und Lebensmitteln auf der Spur. Arbeitsschwerpunkte bilden die Analyse von Spezialparametern abseits konventioneller Untersuchungen und angewandte Umweltforschung.

Aufgaben von Nationalen Referenzlabors

Jeder EU-Mitgliedstaat benennt ein oder mehrere Nationale Referenzlabors für verschiedene Bereiche wie Schwermetallrückstände in Lebens- und Futtermitteln, Pestizide oder Parasiten. Vorrangige Aufgabe eines Nationalen Referenzlabors ist, die zuständigen Behörden für Lebens- und Futtermittel sowie Tiergesundheit wissenschaftlich und technisch zu unterstützen. Weiters ist es verpflichtet, zur Qualitätssicherung an Laborvergleichstests mit anderen Nationalen Referenzlabors teilzunehmen. Diese Tests werden vom jeweiligen europaweit zuständigen Referenzlabor – dem Gemeinschaftsreferenzlabor der Europäischen Kommission – durchgeführt.

 

Das Netzwerk von modern ausgestatteten Nationalen Referenzlabors trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit der Laboratorien anzugleichen und die Harmonisierung der Lebens- und Futtermittelüberwachung voranzutreiben. Ziel ist, ein europaweit einheitlich hohes Niveau an VerbraucherInnensicherheit zu gewährleisten und Marktverzerrungen im Europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.

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