Dimethylfumarat in Verbraucherprodukten verboten
Mit Wirkung vom 01.05.2009 EU-weites Verbot des als Biozid eingesetzten Stoffes
Nach Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17.03.2009 (Amtblatt 2009/251/EG) darf Dimethylfumarat (DMF) ab dem 01.05.2009 nicht mehr in den Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Das Verbot gilt für alle Produkte, die einen Gehalt von mehr als 0,1 mg/kg aufweisen. Die Mitgliedsstaaten sollen daher sicherstellen, dass betroffene Produkte vom Markt genommen und von den Verbrauchern zurückgerufen werden.
Betroffen sind grundsätzlich alle Warengruppen, besonders aber alle Arten von Lederwaren (Schuhe, Bekleidung, Accessoires).
Strukturformel von DMF
Dimethylfumarat kann bereits in geringen Konzentrationen zu heftigen alllergischen Reaktionen führen.
In Europa ist der Einsatz von Dimethylfumarat nicht zugelassen. Es wird aber bei Importartikeln aus Drittstaaten (da vor allem bei Lederprodukten wie Schuhen oder Sitzmöbeln) verwendet, um den Befall mit Schimmelpilzen vorzubeugen.
Nachweisverfahren in der Prüfstelle adaptiert
Die Prüfstelle im Umweltbundesamt hat daher eine Methode zum Nachweis dieses Biozides adaptiert und in seinem Akkreditierungsumfang aufgenommen.
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