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Espoo-Konvention - grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt.

 

Die Espoo-Konvention erlangte ihre Verbindlichkeit nach Ratifizierung von mind. 16 Staaten und ist nunmehr seit 10. September 1997 in Kraft. Österreich hat die Espoo-Konvention im Juli 1994 ratifiziert. Die Kundmachung erfolgte mit BGBl. III Nr. 201/1997. Die Konvention ist in Österreich durch das UVP-G 2000 (§ 10) umgesetzt.

Benachrichtigung

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien bei geplanten Projekten, die in Anhang I der Konvention aufgelistet sind und möglicherweise erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben, eine UVP durchzuführen und die betroffenen Parteien zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung umfasst Angaben über das geplante Projekt einschließlich Informationen über seine grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und weist auf die Art der möglichen Entscheidung hin.

UVP-Dokumentation (entspricht der UVE gem. UVP-G 2000)

Die Partei, in deren Zuständigkeitsbereich ein Projekt geplant ist (Ursprungspartei), stellt sicher, dass im Rahmen des UVP-Verfahrens eine UVP-Dokumentation erstellt wird und übermittelt diese der betroffenen Partei. Nach Anhang II der Konvention hat die UVP-Dokumentation insbesondere eine Beschreibung des Vorhabens, der vertretbaren Vorhabensalternativen einschließlich der Unterlassung, des Ist-Zustands der Umwelt, der Umweltauswirkungen des Vorhabens sowie der Maßnahmen zur Verminderung der nachteiligen Umweltauswirkungen zu enthalten.

Beteiligung

Die UVP-Dokumentation ist Basis für die Konsultationen, die mit der betroffenen Partei unter anderem über die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens und deren Verminderung und Vermeidung zu führen sind.

 

Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die betroffene Öffentlichkeit des betroffenen Staates über das Vorhaben informiert wird und Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen erhält.

Leitfaden für die praktische Anwendung der Espoo-Konvention

Der Leitfaden wurde im Auftrag der zweiten Tagung der Vertragsparteien der Espoo Konvention 2001 unter Federführung der Niederlande, Finnlands und Schwedens erarbeitet. Die dritte Tagung der Vertragsparteien hat den Leitfaden im Juni 2004 angenommen und ausdrücklich empfohlen.

 

Der Leitfaden richtet sich vor allem an die zuständigen Behörden und Kontaktstellen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, aber auch an ProjektwerberInnen, internationale Finanzierungsinstitutionen, Nichtregierungsorganisationen und die Öffentlichkeit.

 

Ziel des Leitfadens ist es auf das Vorhandensein und den Inhalt des Übereinkommens aufmerksam zu machen und den beteiligten Handlungsträgerinnen/-trägern praktikable Wege und Lösungen bei der Anwendung der Espoo-Konvention aufzuzeigen. Der Leitfaden befasst sich in erster Linie mit Fragen, die bei der Anwendung des Übereinkommens erkennbar Schwierigkeiten verursacht haben oder deren Berücksichtigung bei der Erarbeitung bi- und mulitlateraler Übereinkünfte zur Unterstützung der Anwendung des Übereinkommens wichtig sind.

Protokoll über die Strategische Umweltprüfung (SEA-Protokoll)

Mit dem im Mai 2003 in Kiev von der Wirtschaftkommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) verabschiedeten SEA-Protokoll zur Espoo-Konvention werden die Staaten - ähnlich wie nach der SUP-Richtlinie der EU - zur Durchführung strategischer Umweltprüfungen für bestimmte Pläne und Programme im grenzüberschreitenden Rahmen verpflichtet.

 

Österreich hat mit weiteren 35 Staaten sowie der Europäischen Kommission diesen völkerrechtlichen Vertrag gezeichnet. 16 Staaten müssen insgesamt ratifizieren, damit das Protokoll in Kraft tritt und somit die Bestimmungen zur Anwendung kommen.

Entwurf eines Handbuchs zur Durchführung strategischer Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen

Bei ihrem ersten Treffen zum SEA-Protokoll 2004 wurde von den unterzeichnenden Staaten eine Arbeitsgruppe nominiert, die ein Handbuch zur Durchführung strategischer Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen erstellen sollte. Seit Mitte Juli 2006 steht ein Entwurf dieses Handbuchs auf der Homepage der UN-ECE unter

 

www.unece.org/env/eia/sea_manual/welcome.html

 

zur öffentlichen Konsultation. Dieser ist online interaktiv sowie auch im pdf-Format zum download verfügbar. Kommentare zum Entwurf können bis 31.Oktober bei der UN-ECE eingebracht werden.

 


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