Von der Umwelterklärung zur Validierung
Alle Unternehmen bzw. Organisationen die an EMAS teilnehmen, erstellen eine Umwelterklärung. Neben einer Darstellung der Umweltpolitik und des Umweltprogrammes des Betriebes werden auch die Umweltauswirkungen des Standortes/Betriebs bewertet und konkrete Ziele für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt.
Die Umwelterklärung wird von einer/einem staatlich zugelassenen UmweltgutachterIn überprüft. Erfüllt die Umwelterklärung die Anforderungen der EMAS-Verordnung, wird diese von der/dem UmweltgutachterIn validiert.
Eintragung in das EMAS-Register
Der Betrieb leitet die Umwelterklärung an das Umweltbundesamt weiter und beantragt die Eintragung des Standortes/der Organisation in das EMAS-Register.
Die Aufgaben des Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt führt die Verzeichnisse der eingetragenen Standorte/Organisationen und der zugelassenen UmweltgutachterInnen.
Das Standorteregister und die Liste der UmweltgutachterInnen vom EU-EMAS Helpdesk der Europäischen Kommission monatlich aktualisiert. Zu den registrierten Standorten und zugelassenen GutachterInnen wird jeweils die entsprechende Tätigkeit nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft nach NACE Rev. 3 (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) des Rates angeführt. |