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©Umweltbundesamt

EMAS- das betriebliche Umweltmanagementsystem

Die EMAS-Verordnung

 

EMAS steht für "Eco-Management and Audit Scheme". Es ist ein freiwilliges System an dem sich sowohl Unternehmen als auch andere Organisationen und Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten beteiligen können. Die Verordnung ist seit April 1995 in Kraft und wurde 2009 einer Revision unterzogen. Ziel dieses Systems ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes.

Von der Umwelterklärung zur Validierung

 

Alle Unternehmen bzw. Organisationen die an EMAS teilnehmen, erstellen eine Umwelterklärung. Neben einer Darstellung der Umweltpolitik und des Umweltprogrammes des Betriebes werden auch die Umweltauswirkungen des Standortes/Betriebs bewertet und konkrete Ziele für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt.

 

Die Umwelterklärung wird von einer/einem staatlich zugelassenen UmweltgutachterIn überprüft. Erfüllt die Umwelterklärung die Anforderungen der EMAS-Verordnung, wird diese von der/dem UmweltgutachterIn validiert.

 

Eintragung in das EMAS-Register

 

Der Betrieb leitet die Umwelterklärung an das Umweltbundesamt weiter und beantragt die Eintragung des Standortes/der Organisation in das EMAS-Register.

 

Die Aufgaben des Umweltbundesamt

 

Das Umweltbundesamt führt die Verzeichnisse der eingetragenen Standorte/Organisationen und der zugelassenen UmweltgutachterInnen.

 

Das Standorteregister und die Liste der UmweltgutachterInnen vom EU-EMAS Helpdesk der Europäischen Kommission monatlich aktualisiert. Zu den registrierten Standorten und zugelassenen GutachterInnen wird jeweils die entsprechende Tätigkeit nach der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft nach NACE Rev. 3 (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) des Rates angeführt.

 


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