Wie die ursprüngliche EMAS I-Verordnung bedarf auch die EMAS II-Verordnung zu ihrer Anwendung der Schaffung begleitender Umsetzungsmaßnahmen, deren wichtigsten die Weiterführung des Zulassungssystems für unabhängige UmweltgutachterInnen und die Führung des Organisationsverzeichnisses durch die zuständige Stelle sind.
In diesem Zusammenhang wurde ein nationales Begleitgesetz erarbeitet (UMG-Novelle 2004). Durch das Umweltmanagementgesetz, das eine Neuerlassung des UmweltgutachterInnen- und Standorteverzeichnis- gesetzes, BGBl. Nr. 622/1995 darstellt, wurde somit die gesetzliche Grundlage für die Vollziehung der unmittelbaren anwendbaren EMAS II-Verordnung geschaffen. |