Das Ministerium für Umwelt der Republik Belarus übermittelte als Espoo-Kontaktstelle eine Notifikation für ein neues Kernkraftwerk (KKW) in Belarus. Der Notifikation waren ein Überblick über die Umweltauswirkungen während der Konstruktion und des Betriebs des KKW (EIA Overview) und eine vorläufige Umweltverträglichkeitserklärung (Preview EIA Report) angeschlossen.
Da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Österreich nicht ausgeschlossen werden können, nimmt Österreich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren nach der UN-ECE Espoo Konvention teil.
Nach Durchsicht der Unterlagen können Auswirkungen schwerer Unfälle beim Betrieb des neuen KKW Belarus auf bestimmte Bundesländer nicht eingegrenzt werden, es sind daher alle Bundesländer potentiell betroffen und es ist von allen Landesregierungen eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 durchzuführen.
Gemäß § 10 Abs. 7 UVP-G 2000 werden von den Landesregierungen sämtliche Unterlagen entsprechend § 9 UVP-G 2000 aufgelegt.
Die Unterlagen sind vom 14. Dezember 2009 bis einschließlich 25. Jänner 2010 aufgelegt. Die Öffentlichkeit sowie die betroffenen Behörden haben die Möglichkeit innerhalb dieser Frist Stellungnahmen zu den Unterlagen abzugeben.
Vorab hat das BMLFUW eine Fachstellungnahme in Auftrag gegeben. (siehe unten) |