Schnellstraße R 52 Pohorelice - Drasenhofen

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 3 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Unterlagen für ein Vorhaben zur Errichtung einer Schnellstraße von Pohořelice zur österreichischen Staatsgrenze bei Drasenhofen übermittelt. Österreich hat erklärt, am Verfahren teilzunehmen. Projektwerberin ist die tschechische Straßenverwaltung (Ředitelství silnic a dálnic ČR), Prag.

 

Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt (Gesetz Nr. 100/2001).

 

Verfahrensschritt UVP-Konzept

Eine Zusammenfassung dieses Vorhabens in deutscher Sprache sowie das gesamte UVE-Konzept für die Dokumentation der Umweltverträglichkeit in tschechischer Sprache lagen von 12. bis 27. März 2003 in der Gemeinde Drasenhofen und beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht, (nur Zusammenfassung in deutscher Sprache) während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Zum Vorhaben kann während der Auflagefrist jedeR eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, senden. Diese wird an die tschechische Behörde weitergeleitet.

 

Zweck des Verfahrens in diesem Stadium war es insbesondere festzustellen, welchen Inhalt die in einem nächsten Verfahrensschritt von der Projektwerberin beizubringende UVP-Dokumentation haben soll.

Diese erfolgt durch die Erlassung eines Feststellungbescheides.

 

Verfahrensschritt UVP-Dokumentation

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2003 hat das tschechische Umweltministerium die seitens der Projektbetreiber erstellte UVP-Dokumentation dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugeleitet.

 

Nachfolgend wurde eine deutschsprachige Zusammenfassung aus dieser UVP-Dokumentation erstellt. Diese Zusammenfassung der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist in dieser Zeit auch im Internet auf den Homepages der NÖ Landesregierung verfügbar.

 

Zum Vorhaben konnte während der Auflagefrist vom 26. Februar bis 26. März 2004 von jedeR eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, senden. Diese wurde an die tschechische Behörde weitergeleitet.

 

Die gesamte UVP-Dokumentation (Textteil, grafischer Teil, Immissionsstudie, Immissionsstudie grafische Beilagen, Lärmstudie, Lärmstudie grafische Beilagen) und die Zusammenfassung der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung über die Umweltauswirkungen in deutscher Sprache lagen bei der Gemeinde Drasenhofen und beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Mit Schreiben vom 8. April 2003 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Stellungnahme der Republik Österreich den zuständigen tschechischen Stellen zugeleitet.

 

Verfahrensteil UVP-Gutachten

Für den 14. April 2005 war die öffentliche Erörterung zum Verfahren in Mikulov anberaumt. Die entsprechenden Dokumente liegen nur in tschechischer Sprache vor.

Das Protokoll des Erörterungstermin wurde Österreich zugeleitet. Eine Arbeitsübersetzung ist der Infobox zu entnehmen.

 

UVP-Standpunkt

Am 13.5.2005 hat das Tschechische Umweltministerium seinen verfahrensabschließenden Standpunkt veröffentlicht. Eine Arbeitsübersetzung ist der Infobox zu entnehmen.