Aufgaben des Umweltbundesamt Das Umweltbundesamt agiert im Bereich UVP als Referat Umweltbewertung des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und erfüllt auf gesetzlicher Grundlage die nachfolgenden Aufgaben.
Zusätzlich hat das Umweltbundesamt umfangreiche weitere fachliche Aufgaben im Bereich UVP und SUP (strategische Umweltprüfung).
Stellungnahmen zu Umweltverträglichkeitserklärungen
Dem BMLFUW ist gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 eine Ausfertigung der eingereichten Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) von der UVP-Behörde zu übermitteln. Das BMLFUW kann zu den übermittelten UVEs Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt bringt die fachliche Expertise ein, koordiniert die Stellungnahmen und übermittelt sie als Referat Umweltbewertung des BMLFUW an die UVP-Behörde (Landesregierungen, BMVIT). Sämtliche Stellungnahmen können über die UVP-Datenbank abgerufen werden.
UVP-Dokumentation
Gem. § 43 UVP-G 2000 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine UVP-Dokumentation einzurichten. Auch für diese Aufgabe hat der Bundesminister das Umweltbundesamt beauftragt.
Die UVP-Dokumentation enthält insbesondere die Feststellungsentscheidungen, die UVE des Projektwerbers/der Projektwerberin, die wichtigsten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die wesentlichen Gründe der Entscheidungen und die Ergebnisse der Nachkontrolle. Diese Unterlagen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und können nach Terminvereinbarung am Umweltbundesamt eingesehen werden. Die wesenlichen Eckdaten zu den Verfahren werden elektronisch erfasst und können in der UVP-Datenbank abgerufen werden. |