Umweltverträglichkeitsprüfung
Umweltschutz durch Umweltvorsorge
Die UVP hat sich seit ihrer rechtsverbindlichen Umsetzung in der Europäischen Union bzw. in Österreich als Instrument der Umweltvorsorge etabliert. Vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte ist seitdem eine medien-übergreifende Umweltprüfung durchzuführen.
Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben sowie bewertet und sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Den rechtlichen Rahmen für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Europa gibt die betreffende EU-Richtlinie. Die EU-Vorschriften sind in Österreich mit der geltenden Fassung des UVP-Gesetzes 2000 und in der dort vorgesehenen Verordnung über Gebiete mit schadstoffbelasteter Luft verwirklicht.
Aufgaben des Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt agiert im Bereich UVP als Referat Umweltbewertung des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und erfüllt auf gesetzlicher Grundlage die nachfolgenden Aufgaben.
Zusätzlich hat das Umweltbundesamt umfangreiche weitere fachliche Aufgaben im Bereich UVP und SUP (strategische Umweltprüfung).
Stellungnahmen zu Umweltverträglichkeitserklärungen
Dem BMLFUW ist gemäß § 5 Abs. 4 UVP-G 2000 eine Ausfertigung der eingereichten Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) von der UVP-Behörde zu übermitteln. Das BMLFUW kann zu den übermittelten UVEs Stellung nehmen. Das Umweltbundesamt bringt die fachliche Expertise ein, koordiniert die Stellungnahmen und übermittelt sie als Referat Umweltbewertung des BMLFUW an die UVP-Behörde (Landesregierungen, BMVIT). Sämtliche Stellungnahmen können über die UVP-Datenbank abgerufen werden.
UVP-Dokumentation
Gem. § 43 UVP-G 2000 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine UVP-Dokumentation einzurichten. Auch für diese Aufgabe hat der Bundesminister das Umweltbundesamt beauftragt.
Die UVP-Dokumentation enthält insbesondere die Feststellungsentscheidungen, die UVE des Projektwerbers/der Projektwerberin, die wichtigsten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die wesentlichen Gründe der Entscheidungen und die Ergebnisse der Nachkontrolle. Diese Unterlagen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und können nach Terminvereinbarung am Umweltbundesamt eingesehen werden. Die wesenlichen Eckdaten zu den Verfahren werden elektronisch erfasst und können in der UVP-Datenbank abgerufen werden.
Was bringt die UVP der Umwelt?
Das Umweltbundesamt ist dieser Frage in der Studie „UVP-Evaluation“ nachgegangen. Nähere Informationen zu den Ergebnissen dieser Untersuchung finden Sie im Folgenden.
Infobox
Downloads
UVP-Evaluation (.pdf, 0.9MB)
Gesetze
UVP-G 2000 (konsolidierte Fassung) (.pdf, 360KB)
RL 85/337/EWG (Konsolidierte Fassung) (.pdf, 174KB)
RL 2003/35-EG (.pdf, 134KB)






















