Abgastests
Kontrolle der Abgase von Fahrzeugen
Neufahrzeuge müssen vor der Erstzulassung Abgasnormen (EURO Klassen) einhalten. Diese werden im Rahmen von genau definierten Prüfzyklen ermittelt. Eine kontinuierliche Kontrolle erfolgt im Rahmen der § 57a Überprüfung (Pickerl). Weiters gewinnt die Überwachung während der Fahrt durch Online Board Diagnostics (OBD) immer mehr an Bedeutung.
NEDC Zyklus
Damit ein PKW am europäischen Markt zugelassen wird, muss er einen Prüfzyklustest bestehen. Darin muss das Fahrzeug einer bestimmen Abfolge von definierten Beschleunigungs- und Bremsvorgängen folgen. In dieser Prüfung dürfen die vorgegebenen Gesamtemissionen verschiedener Luftschadstoffe nicht überschritten werden.
Beim Typprüfverfahren wird der PKW auf einen Rollenprüfstand gestellt und der NEDC (New European Driving Cycle) abgefahren. Dabei werden die Abgasemissionen gemessen und auf g/km hochgerechnet.
Problematisch an diesem Zyklus ist allerdings, dass er die heutigen realen Fahrbedingungen nur schlecht abbildet. Vor allem die Höchstgeschwindigkeit im Zyklus von 120 km/h sowie die moderaten Beschleunigungsphasen spiegeln das Fahrverhalten im Straßenverkehr kaum wider.
Bei LKW werden während der Typprüfung nicht die Fahrzeuge, sondern die Motoren vermessen. Es kommen sowohl Tests mit stationären Betriebspunkten als auch dynamische Prüfzyklen zum Einsatz. Die RL 99/96/EG führte den ESC (European Stationary Cycle), den ETC (European Transient Cycle) und den ELR (European Load Response) ein. Die Schadstoffemissionen bei LKW werden in g/kWh ermittelt.
Wiederkehrende Überprüfung
Im Rahmen der §57a Überprüfung (Pickerl) werden bei PKW neben der technischen Funktionsweise auch die Schadstoffemissionen kontrolliert. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach drei Jahren zur Überprüfung, die Zweite erfolgt nach weiteren zwei Jahren und danach muss sie jährlich durchgeführt werden.
Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) gibt die Art und Weise der Pickerlüberprüfung vor. Punkt 8.2. der Anlage 6 dieser Verordnung spezifiziert die höchstzulässigen Emissionen. Dieser einfache Test ist allerdings nicht geeignet, die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zu überprüfen, sondern dient lediglich dazu, grobe technische Mängel zu eruieren.
Überwachung während der Fahrt
PKW müssen gemäß §1d KDV (Kraftfahr-Durchführungsverordnung) mit einem On Board Diagnosesystem (OBD) ausgestattet sein. Das System dient zur Emissionsüberwachung und muss in der Lage sein, Fehlfunktionen und deren wahrscheinlichsten Ursachen anzuzeigen. Die Grenzwerte des OBD sind allerdings sehr hoch.






















