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Dieselfahrzeuge als Hauptverursacher

Seit einigen Jahren nehmen die Staubbelastungen - Partikelemission - in Österreich zu. Der Verkehr zählt zu den Hauptverursachern. 

Partikelemissionen aus dem Transportsektor 1990-2007

Seit dem Jahr 2006 ist ein leichter Rückgang der Partikelemissionen aus dem Verkehr zu bemerken. Dies ist in erster Linie auf technologischen Fortschritt und weniger verkauften Treibstoff in Österreich zurück zu führen.

Partikel aus dem Straßenverkehr 1990-2007

Dieselmotoren aus dem Straßenverkehr hauptverantwortlich

Hauptverantwortlich für die Staubbelastung aus dem Verkehr ist der Straßenverkehr.  Dabei stammen die Emissionen in erster Linie von Dieselmotoren aus dem Personen- als auch aus dem Straßengüterverkehr.

 

Die Zahl der Dieselfahrzeuge steigt weiterhin in Österreich. Mittlerweile werden mehr als die Hälfte der Pkw in Österreich mit Diesel angetrieben. Auch die meisten LKW verfügen über einen Dieselmotor.

Partikelemissionen mit und ohne Kraftstoffexport 1990-2007

Wesentliche Emissionsquellen sind zudem Abrieb und  Aufwirbelung von Straßenstaub. Diese sind für rund ein Drittel der Staubemissionen des Verkehrs verantwortlich.

 

Bei den Inländischen Partikelemissionen wurde der Abrieb und die Aufwirbelung mit berücksichtigt, beim Kraftstoffexport dagegen nicht!

Der Kraftstoffexport ist durch die - speziell zu Deutschland und Italien - günstigen Treibstoffpreise in Österreich zu begründen und ist vor allem im Güterverkehr zu beobachten.

Partikelemissionen Off Road 1990-2007

Staubbelastung aus mobilen Maschinen und Geräten sinkt

Auch die meisten mobilen Maschinen und Geräte wie z.B. Baumaschinen oder Traktoren verfügen über einen - in der Regel überdurchschnittlich großen - Dieselmotor.

 

Seit Anfang der 90-er Jahre sind die Staubemissionen aus dem sogenannten "Offroad" um 15% gesunken. Diese Abnahme ist auf die Einführung von Emissionsgrenzwerten und damit bedingten technologischen Fortschritt zurück zu führen.

Gesetzgebung greift bei ultrafeinem Staub wenig

Problematisch erscheint die derzeitige Grenzwertgesetzgebung: diese beschränkt die Partikelmasse, nicht jedoch die Partikelanzahl.

Der Grenzwert der Partikelemission eines Fahrzeuges sagt nur wenig über den Ausstoß von ultrafeinen (krebserrgenden) Partikel aus, da die ultrafeine Partikel nur einen vernachlässigbaren Anteil an der gesamten Partikelmasse ausmachen.

 


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