Abwasserentsorgung in Österreich

Rechtliche Grundlagen

Die Abwasserentsorgung ist in Österreich durch das Wasserrechtsgesetz und zahlreiche Verordnungen (z.B. Abwasseremissionsverordnungen) geregelt. Relevante Richtlinien auf europäischer Ebene sind die kommunale Abwasserrichtlinie (91/271/EWG), die Gefährliche-Stoffe-Richtlinie (2006/11/EG) und die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG). 

Kommunales Abwasser

Kommunales Abwasser setzt sich aus häuslichem Abwasser sowie Abwasser aus Gewerbe und Industrie, sogenannten Indirekteinleitern, zusammen.

Abwasserreinigung - Reinigungsstufen

Entsprechend der kommunalen Abwasserrichtlinie der EU (91/271/EWG) wird zwischen Zweitbehandlung und einer weitergehenden Abwasserreinigung unterschieden. Die Zweitbehandlung ist gemäß Richtlinie dabei als biologische Stufe mit Nachklärung oder als ein anderes Verfahren, das die Anforderungen der Richtlinie erfüllt, definiert. Die weitergehende Abwasserreinigung impliziert die zusätzliche Verminderung von Stickstoff und/oder Phosphor im Abwasser.

Situation in Österreich

Mit 31.12.2006 waren 641 kommunale Kläranlagen mit einer Kapazität ab 2.000 EW60 in Betrieb. Die Gesamtkapazität dieser Anlagen betrug etwa 20,6 Mio. EW60.

In kommunalen Kläranlagen wurden im Jahr 2006 rund 1.064 Mio. m3 Abwasser gereinigt. Diese Menge entspricht knapp dem Volumen des Millstätter Sees.

Der Anschlussgrad der österreichischen Bevölkerung an kommunale Abwasserreinigungsanlagen betrug mit Stichtag 31.12.2006 ca. 91.7%. Aufgrund der Siedlungsstruktur (Siedlungen in Streulagen, Einzelobjekte) gilt ein 100-prozentiger Anschlussgrad als unrealistisch.

Industrie - Direkteinleiter

Diejenigen Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihre Abwässer in einer eigenen Kläranlage reinigen und dann in ein Gewässer (Vorfluter) einleiten, werden als sog. Direkteinleiter bezeichnet. Die größten industriellen Kläranlagen sind in der Papier- und Zellstoffindustrie,  der biochemischen Industrie und der Lebensmittelindustrie in Betrieb.