EU-Wasserrahmenrichtlinie

Neue Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik

Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) grundlegend reformiert. Die Richtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, bis 2015 einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer zu erreichen. Ziel ist eine systematische Verbesserung und keine weitere Verschlechterung. Dies gilt auch für jene Landökosysteme und Feuchtgebiete, die direkt von den Gewässern abhängig sind. Für das Grundwasser ist ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand zu erreichen.

 

 

Zu den zentralen Elementen der Wasserrahmenrichtlinie zählt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur: 

  • Verankerung von Umweltzielen für Oberflächengewässer und Grundwasser,

  • umfassenden Analyse der Flusseinzugsgebiete,

  • Einrichten eines Überwachungsmessnetzes.

  • Erstellung von flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen samt Maßnahmenprogramm unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2015.

  • Zyklische Überarbeitung der Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete (alle 6 Jahre).

Umsetzung in Österreich

Die Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2003 durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959 (BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung der Vorgaben der WRRL wurde unterstützt durch Konzepte und Diskussionsgrundlage die von ExpertInnenarbeitskreisen des Lebensministeriums entwickelt wurden. Im Jahr 2004 berichtete das Lebensministeriums gemäß Artikel 3 der WRRL die zuständigen Behörden an die Europäische Kommission.

  

Die anschließende umfassende Analyse der Flusseinzugsgebiete gemäß Artikel 5 zur Beschreibung ihrer Merkmale und die Überprüfung der menschlichen Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers mündete in den österreichischen Bericht der IST-Bestandsanalyse, der mit März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt wurde.

 

Im Jahr 2006 wurden mit der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV, BGBl. II Nr. 479/2006, Novellierung mit BGBl. II Nr. 465/2010) die Vorgaben der WRRL zum Monitoring in Österreich umgesetzt und die bestehenden österreichischen Überwachungsprogramme entsprechend angepasst. Ein zusammenfassender Bericht gemäß Artikel 8 und Anhang V der WRRL über die Planung und Erstellung der neuen Programme zur Überwachung des Zustands der österreichischen Gewässer wurde 2007 an die Europäische Kommission übermittelt.

 

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der WRRL - über das Wasserrechtgesetzes (WRG 1959) - hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft; Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mir den wasserwirtschaftlichen Planungen der Länder alle sechs Jahre einen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) zu erstellen und auf der Internetseite zu veröffentlichen.

 

Im NGP werden auf Basis einer umfassenden IST-Bestandsanalyse die signifikanten Gewässernutzungen und die zu erreichenden Erhaltungs- und Sanierungsziele sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen festgelegt. Der Entwurf des NGP wurde während der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv diskutiert und im Zuge einer Verordnung (NGPV 2009, BGBl II Nr. 103/2010) wurden die Kapitel 5 (Umweltziele) und 6 (im öffentlichen Interesse anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung) des NGP verbindlich erklärt. Die Kriterien zur Bestimmung des chemischen und ökologischen Zustands wurden in entsprechenden Qualitätszielverordnungen geregelt (QZV Chemie OG, QZV Ökologie OG sowie QZV Chemie GW).

 

Der NGP wurde schließlich im Jahr 2010 an die Europäische Kommission übermittelt.