EU-Wasserrahmenrichtlinie Oberflächengewässer

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für Oberflächengewässer

Der gute ökologische Zustand der Gewässer soll - bei gleichzeitiger Absicherung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft - erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.

Wesentliche Ziele der Richtlinie sind zusätzlich zum Schutz der Gewässer: die Vermeidung einer Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustands der direkt von den Gewässern abhängenden Land­ökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt.

Für den Bereich Oberflächengewässer sind folgende Grundsätze der WRRL anzuführen:

Ökologische Ausrichtung

Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nutzungsorientiert, sondern ökologisch ausgerichtet: Im Mittelpunkt steht das Anliegen, den Lebensraum für gewässertypspezifische Lebensgemeinschaften wiederherzustellen bzw. zu erhalten.

 

Flächendeckender Ansatz

Die Richtlinie beschränkt sich nicht nur auf die größeren Gewässer, sondern gilt flächendeckend für alle Gewässer in der EU.

 

Einzugsgebietsbezogener Ansatz

Gewässer werden im Kontext mit den entsprechenden Einzugsgebieten gesehen, was insbesondere für die Harmonisierung der Arbeiten zur Erstellung gewässertypspezifischer Leitbildzönosen und für die Erarbeitung von Managementplänen von Relevanz ist. Österreich hat Anteil an drei Haupteinzugsgebieten (Donau, Rhein, Elbe), die in Teileinzugsgebiete unterteilt werden können.

 

Gewässertypbezogener Ansatz

Fließgewässer, stehende Gewässer, Übergangsgewässer und Küstengewässer sind entsprechend der im Anhang II der WRRL angeführten Kriterien zu charakterisieren und Gewässertypen zuzuordnen. Bei Fließgewässern beispielsweise ist die Verwendung der folgenden Kriterien verpflichtend: Ökoregion, Höhenlage, Einzugsgebietsgröße, Geologie. Daneben können auch noch andere Kriterien, wie z.B. Abflussregime und Flussordnungszahl, einbezogen werden.

 

Bioindikation

Der Schwerpunkt bei der Bewertung des ökologischen Zustands der Gewässer liegt auf der Untersuchung der aquatischen Lebensgemeinschaften; bei Flüssen sind beispielsweise Phytobenthos, Makrophyten, Phytoplankton, Makrozoobenthos und Fische zu untersuchen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Vergleiches des Status quo mit einem gewässertypspezifischen Referenzzustand, der dem weitgehend natürlichen Gewässerzustand mit höchstens geringfügigen Beeinträchtigungen entspricht.

 

Bewertung des ökologischen Zustandes

Der ökologische Zustand wird anhand eines fünfstufigen Klassifizierungsschemas bewertet. Klasse I (sehr guter ökologischer Zustand) stellt den gewässertypspezifischen Referenzzustand dar, Klasse II (guter ökologischer Zustand) die zumindest zu erreichende Qualitätsvorgabe.

Der Prozess der Bewertung hat folgende Schritte zu umfassen:

  • Typisierung der Gewässer gemäß Anhang II der WRRL,
  • Definition gewässertypspezifischer Referenzzustände (hinsichtlich biologischer, hydrologischer, morphologischer und chemisch/physikalischer Komponenten),
  • Erhebung des Ist-Zustandes der biologischen Komponenten,
  • Vergleich dieses Zustandes mit dem Referenzzustand,
  • Feststellung allfälliger Abweichungen und Bewertung des ökologischen Zustandes gemäß dem Anhang V der WRRL.