EU Hochwasserrichtlinie
Am 25.4.2007 hat das Europäische Parlament die Richtlinie 2007/60/EC zur Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser angenommen. Ziel der Richtlinie ist es, Hochwasser und dessen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen.
In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete und zugehörigen Küstengebiete zu ermitteln und für diese Gebiete Hochwasserrisikokarten und Pläne für das Hochwasserrisikomanagement zu erstellen.
Die Richtlinie sieht einen Drei-Stufen-Ansatz vor:
- Vorausschauende Bewertung des Hochwasserrisikos bis Ende 2011
- Sofern ein echtes Hochwasserrisiko besteht: Erstellung von Gefahrenkarten und Risikokarten bis Ende 2013
- Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für ebendiese Gebiete bis Ende 2015
Für internationale Einzugsgebiete müssen diese 3 Schritte zwischen den betreffenden Mitgliedsstaaten koordiniert werden. Bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist eine Einbeziehung bzw. Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit zu gewährleisten, ebenso sind die Risikobewertungen und Karten öffentlich zugänglich zu machen. In einem 6 Jahres Zyklus sind die oben genannten 3 Schritte (in Anlehnung bzw. Abstimmung mit dem Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie) zu wiederholen.
Umsetzung in Österreich
Die Hochwasserrichtlinie (HWRL) ist bis Ende 2009 in nationales Recht überzuführen und innerhalb der o.g. Fristen zu implementieren. Dafür wurde in Österreich ein Facharbeitskreis zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie gebildet. Die Richtlinie berührt in Österreich eine große Vielfalt an Bundes- und Länderkompetenzen (z.B. Wasserrecht, Schifffahrt, Wildbach- und Lawinenverbauung als Bundeskompetenzen sowie Raumordnung, Katastrophenschutz und Naturschutz als Länderkompetenzen).
Ein weiterer Arbeitskreis befasst sich mit der rechtlichen Umsetzung der Hochwasserrichtlinie.
Zusätzlich hat das Lebensministerium die Beteiligung bei einem transnationalen ETZ-SEE-Projekt „DANUBE FLOODRISK“ angeregt, das die Umsetzung von Teilen der HWRL am Beispiel der Donau zum Ziel hat.
Infobox
Links
Europäische Kommission: Hochwasserrichtlinie
Lebensministerium: Eigenvorsorge und Restrisiko bei Hochwasser
Deutsch
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