Bilaterales Gesamtprojekt March

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Österreich und Slowakei

Das Umweltbundesamt führte zusammen mit dem Water Research Institute in Bratislava ein INTERREG IIIA Projekt an der March durch. Das grenzüberschreitende Projekt wurde zur Verbesserung der ökologischen Situation der March und der angrenzenden Marchauen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie unter Einbeziehung der grenzüberschreitenden Nutzungsansprüche der BürgerInnen ins Leben gerufen.

Ausgangssituation

Mit Dezember 2000 trat die EU-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. In Österreich wurde sie mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 2003 rechtlich umgesetzt. Die Regelwerke verlangen eine gesamtheitliche Sicht des Gewässerschutzes, der über die Ufer eines Gewässers hinausgeht und Aspekte des Naturschutzes und der Landnutzung berücksichtigt

© Umweltbundesamt/Groeger

Die Richtlinie fordert eine Bewertung des ökologischen und chemischen Zustandes der Gewässer und darauf aufbauend die Ausarbeitung eines Maßnahmenprogrammes mit dem Ziel, den „guten Zustand“ zu erreichen, sowie den derzeitigen Zustand nicht zu verschlechtern.

Projektgebiet

Das Projektgebiet erstreckt sich auf den Gewässerraum der "Unteren March", d.h. den Fluss und die wasserbeeinflussten Flächen entlang der Grenzstrecke zwischen Österreich und der Slowakei, Flusskilometer 0-69.

Projektinhalte

In der Bearbeitung des Projektes wurden folgende Teilziele verfolgt:

  • Bewertung des ökologischen Zustands gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
  • Bewertung gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) für das Natura 2000-Schutzgebiet March-Thaya-Auen.
     
  • Erstellung eines detaillierten bilateralen Maßnahmenplanes auf Grundlage der Bewertungsergebnisse, um die Zielvorgaben der WRRL („guter Zustand“) und der FFH-RL und VS-RL („günstiger Erhaltungszustand“) zu erreichen – unter Wahrung des Hochwasserschutzes und Berücksichtigung von Infrastrukturmaßnahmen.

Ergebnisse

Fest steht, dass Maßnahmen am gemeinsamen Grenzfluss March mit der Slowakei zur Verbesserung des Zustandes des Gewässers notwendig sind. Zu dieser Erkenntnis kam ein österreichisch-slowakisches Expertenteam im Rahmen eines INTERREG Projekts, welches das Gewässer im „mäßigen“ Zustand gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie einstufte. Die Richtlinie fordert die Erreichung des guten ökologischen Zustandes bis 2015.

 

Um dieses Ziel zu erreichen wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt. Darin werden auch die wasserrelevanten Natura 2000-Schutzgüter nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) mitberücksichtigt.

 

Der bilaterale Maßnahmenplan wurde am 19. Juni 2007 im Schloss Marchegg vorgestellt. Es war dies die letzte Runde in der Reihe einer dreistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem im Oktober 2005 Interessen und Projektideen erhoben wurden, brachten im November 2006 die Vertreter der Anrainergemeinden und Interessensvertreter wertvolle Ergänzungen und Hinweise zu dem Vorentwurf des Maßnahmenplanes ein.

Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen finden sich beispielsweise:

  • streckenweise Entfernung der Uferbefestigungen zur Verbesserung der Verzahnung des Flusses mit dem Ufer,
  • lokale Uferabsenkungen, um die Marchauen wieder stärker in das Abflussgeschehen einzubinden,
  • Wiederanbindung von im letzten Jahrhundert abgetrennten March-Mäandern, um dem Fluss wieder seine standorttypische Strukturen und Fließeigenschaften zurückzugeben,
  • unterstützender Hochwasserschutz, der durch streckenweise Erhöhung des Abflussquerschnittes, aber auch durch Ausweisung von Bereichen zum Hochwasserrückhalt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der March dienen soll.

Das Projekt wurde durch die INTERREG IIIA Initiative der EU und auf österreichischer Seite durch das Land Niederösterreich, Abt. Wasserwirtschaft, das Lebensministerium, Abt. II/4 Natur- und Artenschutz/Nationalparke, sowie durch die via-donau und gefördert und mit Ende 2007 abgeschlossen.