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Europäische Grundwasserkonferenz 2006


22. bis 23. Juni 2006 in Wien

Rund 250 europäische und internationale ExpertInnen trafen sich in Wien, um ihre Erfahrungen zum Thema Grundwasser - Schutz und Bewertung des Zustands sowohl für die Qualität als auch für die Menge - auszutauschen.

Europäische Vorgaben für den Grundwasserschutz

Die Grundlage für den europäischen Gewässerschutz ist die „EU-Wasser-Rahmenrichtlinie“. In vielen Ländern bewirken die  Vorgaben der Richtlinie erstmals eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Grundwasser.

Grundwasser Tochter-Richtlinie

Ergänzend zur Wasser-Rahmenrichtlinie wird derzeit der Entwurf der Tochter-Richtlinie Grundwasser zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat verhandelt.

Folgende Bereiche sollen darin geregelt werden:

  • Grenzwerte für die Qualität des Grundwassers (chemischer Zustand)
  • Bestimmung von Trends und der Trendumkehr für chemische Schadstoffe im Grundwasser und
  • Verhinderung und Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser.

Stand der Verhandlungen

Da es zwischen EU-Parlament und Rat in der zweiten Lesung der Richtlinie zu keiner Einigung kam, erfolgt im Herbst 2006 unter der finnischen Ratspräsidentschaft die weitere Behandlung im Vermittlungsausschuss.


Darstellung von Standpunkten

Bei der Grundwasserkonferenz in Wien wurden weitere Gespräche mit Repräsentanten aller wichtigen Interessensgruppen gestartet. Die Position des EU-Parlaments wurden von der Abgeordneten Christa Klaß präsentiert, die des Rates von Robert Fenz (Lebensministerium) und die der Europäischen Kommission von Philippe Quevauviller.

Das Ziel, das Grundwasser bestmöglich zu schützen wird grundsätzlich von allen Beteiligten verfolgt, wenngleich die Ansätze im Detail unterschiedlich sind.

Die Möglichkeit des Informationsaustausches zwischen ExpertInnen und politischen EntscheidungsträgerInnen im Rahmen der Konferenz wurde sehr positiv gesehen. Frau Abgeordnete Klaß zeigte sich von den Diskussionsbeiträgen der ExpertInnen beeindruckt.

Weitere Themen der Konferenz

  • Präsentation und Diskussion der technischen Leitfäden für die Umsetzung der EU-Vorgaben für den Grundwasserschutz – diese Leitfäden bieten den Mitgliedsstaaten eine Unterstützung bei der Umsetzung und tragen zu einer Vergleichbarkeit der Ergebnisse bei.
  • Vorstellung von wissenschaftlichen Arbeiten, welche die erforderlichen Grundlagen für die Umsetzung der EU Vorgaben liefern sollen
  • Erfahrungsberichte aus Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben.

Ergänzende Vorträge befassten sich mit dem überregionalen Einzugsgebietsmanagement im Donau- und Mittelmeerraum – diese zeigten deutlich, dass das Konzept der Wasser-Rahmenrichtlinie auch für Nicht-EU und außereuropäische Länder von großem Interesse ist und sowohl auf politischer als auch fachlicher Ebene bereits Kooperationen bestehen.


Podiumsdiskussion

Den Abschluss der Konferenz bildete eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Wilhelm Vogel, Umweltbundesamt. Wie beim gesamten Prozess der Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie waren auch am Podium verschiedene Interessensgruppen  vertreten:

Lebensministerium –  Sektion VII Wasser

EEB – Europäisches Umweltbüro

UNESCO – Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation

EUREAU – Europäische Vereinigung der nationalen Wasserversorgungs- und Abwasserverbände

EUROMINES – Europäische Vereinigung der Bergbauindustrie

Europäische Kommission GD Umwelt; Schutz der Gewässer und Meere

COPA COGEGA– Ausschuss der berufsständischen landwirtschaftlichen Organisationen der EU, Allgemeiner Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der EU

Erhöhte Aufmerksamkeit für Grundwasser und seinen Schutz

Mit dieser Veranstaltung ist es gelungen, ein hohes Maß an Aufmerksamkeit auf die oft übersehene  Ressource Grundwasser zu lenken und die wichtigsten Eckpfeiler für ihren Schutz zu diskutieren.

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren sich grundsätzlich einig, dass Grundwasser eine sehr empfindliche und wertvolle Ressource ist, die es zu schützen gilt. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen zum Grundwasserschutz gingen dann erwartungsgemäß die Ansätze auseinander– z. B. die Frage, ob mit Programmen allein auf freiwilliger Basis, durch verpflichtende oder durch steuerliche Maßnahmen die Ziele erreicht werden können.

 

Seitens des Vertreters des Lebensministeriums wurde das in Österreich im Wasserrechtsgesetz verankerte Vorsorgeprinzip und der flächendeckende Grundwasserschutz als vorbildlich  hervor gehoben. Es wurde auch betont, dass bedingt durch die große Variabilität der hydrogeologischen Gegebenheiten in Europa den Mitgliedsstaaten eine gewisse Flexibilität überlassen werden muss.

 

Mehrfach wurde erwähnt, dass die gesetzlichen Vorgaben, wie sie in der Wasser-Rahmenrichtlinie bereits gegeben sind,  eine gute Grundlage darstellen und dass mit der Umsetzung möglichst rasch begonnen werden soll. Dies vor allem deshalb, da das Grundwasser auf Grund seiner langen Erneuerungszeiten auch sehr lange benötigt, bis eine Verbesserung des Zustandes messbar ist. Daher kommt dem Thema „Verhindern und Begrenzen des Eintrags von Schadstoffen“ im Sinne der Vorsorge eine besondere Bedeutung zu.

Organisatoren

Die Konferenz wurde vom Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Lebensministerium und der Europäischen Kommission organisiert. Weitere Partner im Rahmen der Organisation waren die Stadt Wien/Wiener Wasserwerke, die Industriellenvereinigung, die Internationale Atomenergiebehörde IAEA und die Wirtschaftskammer Österreich.

Organisatoren

Sponsoren


Stadt Wien / Wiener Wasserwerke


Industriellenvereinigung


IAEA - Internationale Atomenergiebehörde


Wirtschaftskammer Österreich

Unterstützung


International Association of Hydrogeologists


UNESCO - United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization


IHP - International Hydrological Programme of UNESCO

 


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