Elektro- und Elektronikaltgeräte
Der Markt von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) wächst rasch. Ständige technologische Innovationen führen bei diesen Produkten zu beschleunigten Austauschprozessen. Daher stellen Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) einen der am stärksten wachsenden Abfallströme dar. Nach Angaben der Europäischen Kommission fallen jährlich EU-weit ca. sechs Millionen Tonnen EAG an. Elektro- und Elektronikgeräte bestehen aus einer komplexen Mischung an Bauteilen und Werkstoffen mit z.T. umweltrelevanten Eigenschaften. Zu den schadstoffhaltigen Bauteilen in EAG zählen z.B. bestückte Leiterplatten, flammschutzmittelhaltige Kunststoffe, quecksilberhaltige Bauteile, Tonerkartuschen, Kathodenstrahlröhren, Flüssigkristallanzeigen, Leuchststoffröhren, Akkumulatoren, Kondensatoren und Batterien. Andererseits enthalten EAG große Mengen an wertvollen NE-Metallen, sodass eine Ausschleusung von EAG aus dem kommunalen Abfallstrom, eine gezielte Schadstoffentfrachtung und das anschließende Recycling der Wertstoffe notwendig und sinnvoll sind.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mit dem Ziel einer gesamteuropäischen Lösung für die EAG-Problematik wurden zwei EU-Richtlinien erlassen. Dabei handelt es sich um die 2003 veröffentlichten europäischen Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/EG auch WEEE-RL) und zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG auch RoHS-RL). Wesentliche Inhalte der WEEE-Richtlinie sind:
- Die Zuordnung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) zu zehn Geräte-Kategorien
- die kostenlose Rückgabe von EAG durch private Haushalte
- ein Sammelziel von 4 kg EAG/EinwohnerIn und Jahr bis Ende 2006
- die Verankerung der Produzentenverantwortung: Hersteller und Importeure sind für Sammlung, Transport und die sachgerechte Verwertung und Entsorgung von EAG aus privaten Haushalten verantwortlich
- Schadstoffentfrachtung als zentraler Behandlungsgrundsatz
- Verwertungsquoten in Abhängigkeit von der Gerätekategorie, die bis Ende 2006 zu erreichen sind
- Kennzeichnungspflichten für EEG
- Informations- und Berichtspflichten
Hinsichtlich der Behandlung von EAG ist die zentrale Forderung der Richtlinie die Schadstoffentfrachtung. Gefährliche Bestandteile müssen vor einer weiteren maschinellen Aufbereitung oder thermischen Entsorgung der EAG ausgebaut und als gefährlicher Abfall nach dem Stand der Technik behandelt werden.
Die RoHS-Richtlinie wurde erlassen um langfristig den Anfall bestimmter umweltrelevanter Stoffe zu minimieren. Die wichtigsten Punkte sind:
- Ein grundsätzliches Verbot des Inverkehrsetzens von EEG, welche Hg, Cd, Cr(VI), Pb, polybromierte Biphenyle (PBB) oder polybromierte Diphenylether (PBDE) enthalten (ab Juli 2006). Ausgenommen sind medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- eine Ausnahmeliste von Produkten, für die das Verbot (noch) nicht gilt
In Österreich erfolgte die Umsetzung der Richtlinien hinsichtlich der Behandlungsgrundsätze in der Abfallbehandlungspflichtenverordnung (BGBl. II Nr. 459/2004 i.d.g.F.) Alle übrigen Vorgaben wurden in der Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II Nr. 121/2005 i.d.g.F.) bzw. im AWG 2002 (BGBl. I Nr. 102 i.d.g.F.) umgesetzt.
Abwicklung der EAG-Entsorgung in Österreich
Im Zusammenhang mit den neuen rechtlichen Vorgaben ergeben sich für die praktische Abwicklung der Entsorgung von EAG folgende Veränderungen: Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurden fünf Sammel- und Verwertungssysteme für EAG genehmigt, welche die Verpflichtungen der Hersteller von EEG hinsichtlich Sammlung, Behandlung und Meldewesen von EAG aus privaten Haushalten übernehmen.
Im Mai 2005 wurde die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK) gegründet. Die EAK ist verantwortlich für die Sammellogistik, insbesondere die Koordinierung der Abholung der EAG von den insgesamt 1867 (Stand Juli 2007) eingerichteten Sammelstellen, sowie für die Auswertung der EAG-Meldungen. Diese umfassen die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten sowie Verwertungsquoten für die gesammelten Altgeräte. Die Koordinierungsstelle bedient sich dazu u.a. der Daten, die im Wege des Elektronischen Datenmanagements (EDM) in der Abfallwirtschaft seit 2005 erfasst und verwaltet werden.
Behandlung von EAG in Österreich
Die EAG-VO teilt EAG in 5 Sammel- und Behandlungskategorien ein. Diese sind:
- Elektrogroßgeräte (> 50 cm Kantenlänge)
- Elektrokleingeräte (< 50 cm Kantenlänge)
- Gasentladungslampen
- Bildschirmgeräte einschließlich Bildröhrengeräte
- Kühl- und Gefriergeräte
Für die Behandlung der verschiedenen Gerätekategorien sind diverse Behandlungsverfahren bereits seit mehreren Jahren etabliert. In einem Bericht des Umweltbundesamts über die Elektroaltgerätebehandlung in Österreich aus dem Jahr 2009 (Download rechts in der Infobox) wird ein aktueller Überblick über
- in Betrieb befindliche Behandlungsanlagen und deren Behandlungskapazitäten,
- eingesetzte Behandlungsverfahren (Technologien, Betriebsweisen, Behandlungsketten),
- Behandlungsmengen und
- bei der Behandlung anfallende Fraktionen sowie deren weitere Behandlung
gegeben.
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