Die Maßnahmen
Wird durch die Gefährdungsabschätzung festgestellt, dass von einem Standort eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Menschen oder der Umwelt ausgeht, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Vorsorge zu treffen. Grundsätzlich können zwei Arten von Maßnahmen unterschieden werden:
Sicherung
Darunter versteht man die Verhinderung der Ausbreitung von Schadstoffen. Als Sicherungsmaßnahmen gelten z.B. die Oberflächenabdichtung oder Umspundung von Deponien. Hervorzuheben ist, dass bei Sicherungsmaßnahmen die Kontaminationsquelle nicht beseitigt wird. Aus diesem Grund sind wiederkehrende Kontrollen bzw. Maßnahmen zur Gewährleistung des Sicherungserfolges erforderlich.
Sanierung
Darunter versteht man die Beseitigung der Ursache der Gefährdung sowie die Beseitigung der Auswirkungen im Umfeld. Im Zuge der Sanierung wird die Kontaminationsquelle entweder entfernt oder in eine unschädliche Form gebracht. Laufende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sanierungserfolges sind nicht erforderlich. Als Sanierungsmaßnahmen können z.B. die Räumung einer Deponie oder die Immobilisierung von Schadstoffen angesehen werden.
Deutsch
english





















