ALTLAST N7: Mülldeponie S.A.D.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Wiener Neustadt Land
Lichtenwörth
Lichtenwörth
802/50, 802/51, 806/1, 806/21
Art der Altlast:Altablagerung
Art der Ablagerungen:gefährliche Abfälle,
Hausmüll,
Industrie-/Gewerbemüll
Volumen:700.000 m³
Ablagerungszeitraum:1973 bis 1989
Schadstoffe:CKW,
KW
Gefährdete Schutzgüter:Grundwasser,
Luft
Prioritätenklasse:1
Datum der Altlastausweisung:27.3.1991
Datum der Prioritätenklassifizierung:28.6.1991
Status Sanierung im Altlastenatlas:-
letzte Aktualisierung im Altlastenatlas:20.5.1994

Beschreibung der Altlast

© Umweltbundesamt Übersichtskarte Übersichtskarte

Die Altlast "Mülldeponie S.A.D.", ist der nicht mehr betriebene Teil einer Deponie, deren Eigentümer die Sonderabfalldeponie Ges.m.b.H. (S.A.D.) ist. Vor der S.A.D. war die Fa. Steinpruckner Deponiebetreiber. Die Deponie liegt östlich von Wiener Neustadt direkt an der Grenze zum Burgenland und der Gemeinde Neudörfl.

Auf einer Fläche von 55.000 m² wurde von 1973 bis 1989 eine ca. 8 m tiefe Schottergrube mit ca. 700.000 m³ Abfällen bis 6 m über Gelände verfüllt. Bewilligt waren Ablagerungen von Gewerbe- und Industriemüll mit hausmüllähnlicher Beschaffenheit. Abgelagert wurden auch Sonderabfälle mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen, wie z.B. Lacke, Lösungsmittel und Mineralölprodukte.

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung war auch die Herstellung deponietechnischer Einrichtungen verbunden. Unter anderem war eine Aufhöhung der Grubensohle über HGW, eine mineralische Sohl- und Böschungsabdichtung, ein Sickerwassersammel- und -ableitungssystem und Einrichtungen zur Ableitung von Deponiegas vorgeschrieben. Diese Maßnahmen wurden entsprechend den vorhandenen Unterlagen nicht konsensgemäß ausgeführt.

Die Deponie liegt ca. 1,1 km südöstlich der östlichen Bruchberandung der Mitterndorfer Senke und außerhalb des Geltungsbereiches der Rahmenverfügung zum Schutz des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke (BGBl. Nr.126 vom 11.4.1969).

Die Untergrunderkundungen zeigen, daß im Bereich der Deponie quartäre Schotter auf tertiären Sedimenten (Schluffe und Tone) lagern. Schluffe und Tone stellen den Grundwasserstauer dar. Die Grundwassersohle liegt in einer Tiefe von 7 bis ca. 15 m. Stellenweise sind im Grundwasserleiter geringmächtige Schichten feinkörniger Sedimente (Schluffe bis Feinsande) eingelagert, sodaß sich die hydrogeologischen Parameter (z.B. Durchlässigkeit, Fließrichtung und -geschwindigkeit) mit den Grundwasserständen kleinräumig ändern können.

Die Durchlässigkeit der grundwasserführenden Schichten wird mit 10-6 bis 10-5 m/s bei niederen Grundwasserständen angegeben. Bei höheren Grundwasserständen ist eine größere Durchlässigkeit anzunehmen. Der Grundwasserkörper weist im Bereich der Deponie eine geringe Ergiebigkeit auf, die Grundwasserbeobachtungssonden im Grundwasseranströmungsbereich der Deponie fallen bei niederen Grundwasserständen trocken. Die lokale Grundwasserströmungsrichtung schwankt zwischen Nordnordosten und Nordwesten.

Die Ablagerungen sollten entsprechend den behördlichen Auflagen über den höchsten Grundwasserständen liegen. Es wird jedoch vermutet, daß stellenweise zumindest bis in den Grundwasserschwankungsbereich abgelagert wurde.

Derzeit wird die Deponie für eine Nutzung als Wildacker rekultiviert. Im Norden der Altlast verläuft die B 53, im Westen liegt auf burgenländischem Gebiet eine Deponie. Im Osten schließt die derzeit betriebene Deponie der S.A.D. Ges.m.b.H., von der die Altlast durch einen Wall getrennt ist, an. Südlich der Deponie beginnt der Zillingdorfer Wald.

Unmittelbar nördlich der Deponie befindet sich ein Wohnhaus. Das Siedlungsgebiet von Neudörfl reicht bis ca. 100 m an die Deponie heran. Das Grundwasser wird in einem Umkreis von 1 km nicht für Trinkwasserzwecke genutzt. Größere Wasserversorgungsanlagen sind in der Umgebung in Neudörfl (2,5 km im Westen), in Neufeld (7,0 km im Nordosten) und in Lichtenwörth (4,5 km im Norden).

Gefährdungsabschätzung

Im Zeitraum von Mai 1990 bis August 1990 sind im Auftrag des Kreisgerichtes Wiener Neustadt, des Amtes der NÖ Landesregierung und der S.A.D. Grundwasseruntersuchungen im Bereich der Deponie durchgeführt worden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen beweisen eindeutig, daß im unmittelbaren Abstrombereich der Altlast das Grundwasser stellenweise sehr stark mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt ist. In einer Grundwasserprobe wurde ein Maximalwert von über 12.000 µg/l festgestellt, davon 2.050 µg/l 1,1,1-Trichlorethan und 10.000 µg/l Dichlormethan. Das bedeutet eine mehr als 400-fache Überschreitung der Trinkwassergrenzwerte. Auch in anderen Grundwasserproben war die CKW-Konzentration um ein Mehrfaches der Grenzwerte erhöht. Zusätzlich war die Kohlenwasserstoffkonzentration in einigen Grundwasserproben erhöht.

Entsprechend den vorliegenden hydrogeologischen Gutachten ist diese festgestellte Grundwasserverunreinigung auf Schadstoffemissionen aus der Altlast zurückzuführen.

Im Brunnenfeld von Neufeld, das in Grundwasserströmungsrichtung 7 km entfernt liegt, und in anderen Grundwasserentnahmestellen im Abstrombereich der Altlast (Entfernung >1 km) konnten bis jetzt keine CKW im Grundwasser nachgewiesen werden.

Bei Bodenluftmessungen innerhalb der Deponie wurden hohe Konzentrationen von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen in 2 m Tiefe festgestellt (z.B. Dichlormethan bis 245 mg/m³, 1,1,1-Trichlorethan bis 85 mg/m³). Bodenluftmessungen außerhalb der Deponie und in den Grundwasserbeobachtungssonden weisen eine Migration des Deponiegases in die Umgebung nach.

Nach Angaben in den vorliegenden Unterlagen wurde bis jetzt in dem Wohnhaus unmittelbar nördlich der Deponie noch kein Methan festgestellt. Als erste Sicherungsmaßnahme wurde im Auftrag der S.A.D. eine Gasalarmanlage im Keller des Hauses installiert.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß die vorliegenden Untersuchungsergebnisse eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Grundwasser und Luft nachweisen.

 

Datum der Texterstellung:     Februar 1991