Gesicherte Altlast O 6: Mülldeponie Blankenbach
| Bezirk: Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: | Braunau am Inn Braunau am Inn Ranshofen 1853/11 | Art der Altlast: | Altablagerung | Art der Ablagerungen: | Aushubmaterial/Abraum, Bauschutt, gefährliche Abfälle, Hausmüll |
Volumen: | 330.000 m³ | Ablagerungszeitraum: | 1970 bis 2003 | Schadstoffe: | erhöhte Mineralisierung | Gefährdete Schutzgüter: | Grundwasser | Prioritätenklasse: | 3 | Datum der Altlastausweisung: | 19.8.1991 | Datum der Prioritätenklassifizierung: | 6.11.1992 | Art der Sanierungsmaßnahmen: | Umschließung | Datum des Eintrages als saniert: | 1.11.2006 | letzte Aktualisierung im Altlastenatlas: | 1.11.2006 |
Zusammenfassung
Auf der Mülldeponie der Gemeinde Braunau wurden Hausmüll und andere Abfälle aus dem Gemeindegebiet in Form einer Haldenschüttung ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Da im Grundwasser wiederholt Grenzwertüberschreitungen deponietypischer Parameter festgestellt wurden, erfolgte im Jahr 1997 eine Umschließung der Deponie mittels Dichtwand sowie die Errichtung einer Entgasungsanlage. Derzeit erfolgt eine laufende Beweissicherung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwässer im Deponiebereich. Die anfallenden Deponiegase werden über eine Entgasungsanlage erfasst und entsorgt. Die Oberflächenabdichtung der mit Ende 2003 stillgelegten Deponie ist derzeit in Ausführung. Durch die Umschließung wird ein Austrag von Sickerwasser ins Grundwasser weitestgehend unterbunden, die Altablagerung ist als gesichert zu bewerten.
Beschreibung der Altablagerung
Übersichtskarte
Die "Mülldeponie Blankenbach" befindet sich im Augebiet des Inns ca. 2 km südwestlich von Ranshofen. Die Deponie wurde seit etwa 1970 von der Stadtgemeinde Braunau betrieben.
Der wasserrechtliche Konsens der Bewilligung aus dem Jahr 1983 umfasst Hausmüll, Sperrmüll, stichtfesten Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Braunau sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und inertes Material. Bis Ende 1990 wurden rund 150.000 m³ Abfälle auf etwa 4,3 ha der Parzelle 1853/1 abgelagert. Im Frühjahr 1991 erfolgte eine Teilumlagerung im nördlichen Bereich. Mit Ende 2003 waren rund 330.000 m³ Abfälle abgelagert und der Schüttbetrieb wurde eingestellt.
Die Ablagerungen erfolgten unmittelbar auf das natürliche Gelände ohne Abdichtungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers. Die Sohlhöhe der Deponie befindet sich ca. 1 bis 1,5 m oberhalb des höchsten Grundwasserspiegels.
Beschreibung der Untergrundverhältnisse
Die Altablagerung liegt in der Austufe des Inns im Bereich fluviatiler Sedimente. Unter einer geringmächtigen Ausandschicht unterschiedlicher Stärke herrschen gut durchlässige sandige Kiese (Durchlässigkeitsbeiwert etwa 3x10-3 m/s) vor. In einer Tiefe von ca. 5 bis 8 m unter Gelände befindet sich ein grundwasserstauender Schlier. Der höchste Grundwasserspiegel ist mit etwa 1,5 m unter Gelände anzugeben, die Grundwassermächtigkeit beträgt etwa 3,5 bis 5,0 m. An die Austufe schließt etwa 300 m östlich der Altlast entlang des Blankenbaches eine ca. 8 bis 10 m höhergelegene Niederflur an, die aus Schottern der Würmeiszeit aufgebaut ist.
Die Grundwasserströmung im unmittelbaren Bereich der Altablagerung wird durch den entlang der nordwestlichen Grenze befindlichen Rückstauraum des Innkraftwerkes Braunau-Simbach geprägt. Das aus dem Stauraum austretende Qualmwasser bewirkt eine etwa gegen Südosten, zu einem an der südöstlichen Grenze der Altablagerung befindlichen Entwässerungsgraben, gerichtete Grundwasserströmung. Dieser stellt, da ihm auch das aus der Austufe zuströmende Grundwasser zufließt, eine Grundwasserscheide dar. Das Grundwasser des gesamten Poldergebietes und der Entwässerungsgraben fließen einem etwa 1 km nordöstlich der Deponie gelegenen Pumpwerk zu, von dem das Wasser in den Inn übergepumpt wird.
Beschreibung der Schutzgüter und Nutzungen
Das Grundwasser der Austufe wird nicht genutzt. Etwa 300 m südöstlich der Altlast befindet sich die Ortschaft Blankenbach, etwa 1 km nordöstlich die Ortschaft Scheuhub. Aufgrund der vorherrschenden Grundwassersituation kann ein Zustrom von Grundwasser aus dem Bereich der Deponie zu den Ortschaften ausgeschlossen werden.
Unmittelbar an die im Auwald befindliche betriebene Mülldeponie der Stadtgemeinde Braunau schließt im Nordosten die gesicherte Altlast O 1 "Werksdeponie Klostermühle" an. Außerhalb des Auwaldes im Südosten bestehen landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Gefährdungsabschätzung
Auf der Mülldeponie der Stadtgemeinde Braunau wurden von 1970 bis 1991 Hausmüll und andere Abfälle aus dem Gemeindegebiet in Form einer Haldenschüttung ohne technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz abgelagert. Die Deponiesohle befindet sich rund 1 bis 1,5 m oberhalb des höchsten Grundwasserspiegels. Die anfallenden Niederschläge konnten ungehindert in den Ablagerungskörper eindringen, die belasteten Sickerwässer konnten ungehindert in das Grundwasser gelangen.
Im Grundwasser der Austufe herrschen reduzierende Bedingungen vor. Aufgrund wiederholt auftretender Grenzwertüberschreitungen bei den Parametern Nitrit, Ammonium, Eisen und Mangan war dieses nicht als Trinkwasser geeignet. Die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen zeigten, dass ein erheblicher Eintrag von Sickerwasser in das Grundwasser stattfand und eine Beeinflussung des Grundwassers im Abstrom der Deponie feststellbar war. Festgestellte Verunreinigungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen konnten nicht der Deponie zugeordnet werden.
Die vorliegenden Unterlagen und Untersuchungsergebnisse zeigten, dass eine erhebliche Gefährdung des Schutzgutes Grundwassers gegeben war.
Sicherungsmaßnahmen
Seit dem Zeitpunkt der Gefährdungsabschätzung (1991) wurde die Deponie als offene Haldenschüttung weiter betrieben, wobei jährlich etwa 7.000 bis 8.000 m³ Abfälle abgelagert wurden. Bei den deponierten Materialien handelte es sich vorwiegend um Hausmüll, Klärschlamm, haushaltsähnliche Gewerbeabfälle bzw. in geringerem Ausmaß auch Bauschutt und sonstige Gewerbeabfälle. Im Herbst 2003 wurden insgesamt 35.000 m3 (61.000 Mg) Material der ebenfalls in der Gemeinde Braunau liegenden Altablagerung „Höft“ auf die Deponie Blankenbach umgelagert. Die Deponie Blankenbach war mit 31.12.2003 vollständig verfüllt und wurde stillgelegt. Das Gesamtvolumen beträgt etwa 330.000 m3.Eine Abdichtung der Deponieoberfläche ist derzeit in Planung.
Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen
Ziel der Sicherungsmaßnahmen war Gefahren in Zusammenhang mit dem fortgesetzten Transfer von Deponiesickerwasser in das Grundwasser dauerhaft zu beseitigen und damit die multifunktionale Nutzung des Schutzgutes Grundwasser dauerhaft zu erhalten sowie durch kontrollierte Erfassung des Deponiegases die Emissionen in die Atmosphäre deutlich zu reduzieren. Im Zeitraum von April 1997 bis Oktober 1998 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Vollständige Umschließung der Altablagerung
- Sickerwasserförderbrunnen inkl. Sickerwasserdruckleitung
- Errichtung von acht zusätzlichen Grundwassersonden
- Errichtung/Betrieb einer Deponieentgasungsanlage
- Deponieabdeckungen im Böschungsbereich
- Ausführung einer Deponiezwischenabdeckung (südlicher Plateaubereich)
Im westlichen Bereich erfolgte die Umschließung aus statischen Gründen aufgrund des nahe gelegenen Dammes mittels Schlitzwand, die restlichen Bereiche wurden mittels Schmalwänden abgedichtet. Die gesamte Umschließungslänge beträgt rund 880 m, davon 380 m Schlitzwand. Die Dichtwand wurde durchgängig mind. 1 m in den Grundwasserstauer (Schlier) eingebunden. Seit Herbst 1997 wird der Grundwasserspiegel innerhalb der Umschließung kontinuierlich um rund 1 m abgesenkt, das entnommene Wasser im Ausmaß von etwa 0,6 bis 0,8 l/s wird in die städtische Kanalisation abgeleitet. Durch die Absenkung des Wasserspiegels wird ein permanenter Gradient ins Innere der Umschließung erzeugt, sodass kein belastetes Sickerwasser in das umgebende Grundwasser gelangen kann.
Sicherungsmaßnahmen
Seit Mitte 1998 wird permanent Deponiegas aktiv gesammelt und entsorgt, die Leistung wird laufend dem Schüttzustand und dem Grad der Oberflächenabdeckung entsprechend angepasst.
Bewertung des Sicherungserfolges
Mittels permanent um rund 1 m abgesenktem Wasserspiegel innerhalb der Umschließung wird ein Abströmen von Sickerwasser in das umgebende Grundwasser verhindert. Mittels Rückrechnung aus Wasserspiegeldifferenz und Pumpmengen des Sicker- und Qualmwassers wurde nachgewiesen, dass die Dichtwand die angestrebte Dichtheit von kf< 10-9 m/s einhält.
Die Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung zeigen eine leichte Besserung der Grundwasserqualität im unmittelbaren Abstrom der Deponie sowie im südöstlich angrenzenden Entwässerungsgraben. Die aktuelle Grundwasserbelastung ist nur mehr sehr gering. Prüfwertüberschreitungen nach ÖNORM S 2088-1 treten aktuell keine auf, lediglich die Ammoniumgehalte liegen entsprechend den bereits im Anstrom vorherrschenden reduzierenden Verhältnissen über dem Prüfwert.
Eine großräumige Beeinträchtigung ist nicht gegeben und auf Grund der hydrogeologischen Situation sowie der durchgeführten Sicherungsmaßnahmen auch zukünftig nicht zu erwarten. Das Grundwasser im Umfeld und im Abstrom der Deponie wird nicht genutzt.
Durch die ausgeführten Sicherungsmaßnahmen ist ein Transfer von Deponiesickerwasser in den Grundwasserkörper zukünftig nicht mehr möglich, sodass mittel- bis langfristig eine weitere Besserung der Grundwasserqualität im Umfeld der Deponie zu erwarten ist.
Zusammenfassend ergibt sich, dass das standortspezifische Sicherungsziel, Gefahren in Zusammenhang mit einem fortgesetzten Transfer von Deponiesickerwasser in das Grundwasser dauerhaft zu beseitigen bzw. auf ein tolerierbares Ausmaß zu reduzieren, erreicht wurde und die Altlast als gesichert zu bewerten ist.
Datum der Texterstellung: Dezember 2005
Deutsch
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