EU Umweltschutzbeihilfen

Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen

In den 70er und 80er Jahren zielte die gemeinschaftliche Umweltpolitik vor allem darauf ab, in der Vergangenheit entstandene Probleme und Schäden zu korrigieren. Im Laufe der 90er Jahre änderte sich diese Einstellung zusehends in Richtung "Nachhaltigkeit". Die Erfordernisse des Umweltschutzes sollten nunmehr bereits bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftsmaßnahmen berücksichtigt werden.

 

Folglich wurde im Jahr 1994 der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzmaßnahmen für Unternehmen erlassen. Es werden jegliche Maßnahmen gefördert, die zur Abhilfe oder Vorbeugung einer Umwelt- oder Ressourcenbeeinträchtigung, zur Förderung einer rationalen Ressourcennutzung sowie zur Energieeinsparung beitragen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die zentralen Umweltgrundsätze des Vorsorge- und VerursacherInnenprinzips zur Anwendung kommen, sind die Kosten für die Bekämpfung von Verschmutzungen den VerursacherInnen zuzurechnen. Zudem werden Unternehmen angehalten, sämtliche Kosten für Umweltschutzmaßnahmen bereits in ihre Produktionskosten einfließen zu lassen. Diese Prinzipien stehen somit grundsätzlich im Gegensatz zu einer Gewährleistung von Beihilfen für (in Konkurrenz befindliche) Unternehmen.

 

Dem derzeit geltenden Gemeinschaftsrahmen entsprechend, sind nationale Förderungen für WettbewerbsteilnehmerInnen gemäß Altlastensanierungsgesetz mit 15% begrenzt, höhere Förderraten sind nur bei Klein- und Mittelbetrieben oder im Falle des Übertreffens geltender Gemeinschaftsnormen möglich.

 

Die mit 1.1.2001 rechtsgültig gewordene Regelung sieht nunmehr die uneingeschränkte Anwendung des Verursacherprinzips vor, da davon ausgegangen wird, dass die gänzliche Internalisierung der Kosten abgeschlossen ist. Das hat unter anderem zur Folge, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Gewährung von Fördergeldern zur Sicherung/Sanierung von Altlasten für in Konkurrenz befindliche Unternehmen nicht mehr in dem Maße möglich ist wie bisher.