EU Grundwasser
EG-Richtlinie über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
Ziel dieser im Jahr 1980 erlassenen Richtlinie ist der Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzungen, insbesondere durch bestimmte toxische, langlebige und bioakkumulierbare Stoffe, die je nach ihrer schädlichen Wirkung in zwei Gruppen eingeteilt werden.
Entsprechend dieser Richtlinie sind Mitgliedstaaten verpflichtet, direkte Einleitungen dieser Stoffe je nach Gefährdungsgrad entweder zu verbieten oder zu begrenzen. Maßnahmen zur Deponierung oder Zwischenlagerung dieser Stoffe, die zu einer indirekten Ableitung führen können, sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbieten bzw. zu begrenzen.
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