EU Wasserqualität

EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Die europäische Wasserrechtsgesetzgebung kann auf eine 25-jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahr 1975 wurden Qualitätsanforderungen betreffend die Trinkwassergewinnung von Oberflächengewässern mit zusätzlichen Qualitätskriterien für Fischereigewässer, Badegewässer und Grundwasser herausgegeben.

 

Das steigende Bewusstsein über die Bedeutung von Trinkwasser führte im Jahr 1980 zur Erlassung der Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Die darin enthaltenen umfangreichen Regelungen, Qualitätsnormen und Bestimmungen sollen eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl unter ökologischen als auch unter ökonomischen Aspekten garantieren und die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen durch schadstoffhaltiges Wasser schützen. Im Jahr 1998 wurde diese Richtlinie novelliert und mit überarbeiteten Grenzwerten und Standards an den technischen Fortschritt angepasst.

 

Mitgliedstaaten sind durch diese Richtlinie dazu aufgerufen, erforderliche Maßnahmen zu setzen, um die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen. Festgesetzte Parameter betreffend die Wasserqualität müssen eingehalten werden. Sämtliche Schadstoffquellen, wie sie beispielsweise durch Altlasten verursacht werden können und welche Überschreitungen dieser Parameter bewirken, sind zu entfernen und Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität zu treffen.

 

Jegliches für den menschlichen Gebrauch bereitgestellte Wasser ist routinemäßigen und umfassenden Kontrollen zu unterziehen, um festzustellen, ob die Wasserqualität den entsprechenden Parametern dieser Richtlinie entspricht. Sämtliche Mitgliedsländer haben Maßnahmen zur Sicherstellung einer regelmäßigen Überwachung anzuordnen.