EU Wasserrahmen
EG-Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik
Seit dem Erlass der oben genannten Richtlinie betreffend die Trinkwasserqualität sind große Fortschritte in den einzelnen Mitgliedsländern erzielt und zahlreiche Probleme in Angriff genommen worden. Im Jahr 1991 ging die Wasserrechtsgesetzgebung in die zweite Phase. Es wurde die Richtlinie für kommunale Abwasserbehandlung aufgenommen. Weiters wurde eine Nitratrichtlinie herausgegeben, die den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft regelt. Im Jahr 1996 wurde die Richtlinie zur Kontrolle und Verminderung von Umweltverschmutzungen durch Großindustrien erlassen.
Im Laufe der Jahre wurde jedoch deutlich, dass diese Richtlinien bezüglich der Wege und Ziele zur Erreichung der Umweltstandards für die Wasserqualität unvollständig sind. Es war kein einheitlicher Ordnungsrahmen vorhanden, der den Gewässerschutz sämtlicher Gewässer – des Oberflächen- und des Grundwassers – umfasst, die Qualität für eine nachhaltige Wassernutzung gewährleistet und dadurch die Grundwasserverschmutzung reduziert.
Der am 23. Oktober 2000 erlassene Ordnungsrahmen (Wasserrahmenrichtlinie) sieht demnach vor, Gewässer nicht mehr nach politischen Grenzen oder administrativen Gegebenheiten zu bewirtschaften. Stattdessen sollen Modelle nach geographischen und hydrologischen Gegebenheiten entworfen werden, gegebenenfalls auch über Landesgrenzen hinaus. Für jedes einzelne, von den Mitgliedstaaten bestimmte Einzugsgebiet sind Ziele zum Schutz der Wasserqualität festzulegen und Überwachungsprogramme des Gewässerzustandes aufzustellen.
In diesen so genannten Bewirtschaftungsplänen ist unter anderem eine Zusammenstellung der signifikanten Belastungen auf den Zustand der Gewässer anzuführen. Weiters sind die Verschmutzung durch Punktquellen (z.B. Altlasten) abzuschätzen sowie Maßnahmen und Programme zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen zu erarbeiten. Im Speziellen werden Strategien zur Verhinderung und Begrenzung von Grundwasserverunreinigungen durch Schadstoffeinleitungen vorgeschrieben.
Ein Schwerpunkt dieser Richtlinie stellt die Einbeziehung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung in den Bereich Wasserpolitik dar. Dadurch soll die aktive Beteiligung der interessierten Stellen zur Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere betreffend die Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung der Bewirtschaftungspläne, gefördert werden.
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