Wasserrechtsgesetz

Das Wasserrechtsgesetz stellt die bei weitem wichtigste Grundlage für die Veranlassung von Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen an Altlasten dar. In Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes ergeben sich darüber hinaus wichtige Aspekte hinsichtlich der Erfassung und Untersuchung von Altablagerungen.

 

Im Sinne der allgemeinen Sorge für die Reinhaltung von Gewässern, insbesondere des Grundwassers, sind für Einwirkungen auf Gewässer, die deren Beschaffenheit beeinträchtigen, wasserrechtliche Bewilligungen erforderlich. Hervorzuheben sind Maßnahmen, die zur Folge haben, dass durch Eindringen von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird.

 

Werden Gesetzesübertretungen nachgewiesen, so hat die Wasserrechtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass

 

  • eigenmächtig vorgenommene Neuerungen beseitigt werden (Sanierung) bzw.
  • Ablagerungen gesichert werden, wenn eine Sanierung nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist.

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