Dimension des Problems
Die Dimension des Altlastenproblems in Österreich lässt sich nicht genau beziffern. Angaben über
- die Anzahl der vorhandenen Altlasten,
- die erforderlichen finanziellen Mittel zur Altlastensanierung oder
- eine Quantifizierung der in den Boden bzw. ins Grundwasser gelangten gefährlichen Stoffe
lassen sich derzeit nur grob abschätzen. Ursache dafür ist, dass zwar eine große Anzahl an Verdachtsflächen (alte Deponien und altlastenverdächtige Altstandorte von Industrie- und Gewerbebetrieben) bekannt ist, aber Informationen, insbesondere in Form von Untersuchungsergebnissen, die nachweisen ob und in welchem Ausmaß von diesen Flächen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen, bei weitem nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind, um die Dimension des Altlastenproblems angeben zu können.
Das Umweltbundesamt schätzt die Zahl jener Standorte, wo mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. wo Abfälle abgelagert wurden, auf ca. 80.000 – davon ca. 70.000 Standorte von Industrie- und Gewerbebetrieben (Altstandorte) und ca. 10.000 alte Deponien (Altablagerungen). Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der geschätzten 10.000 Altablagerungen erfasst ist, wogegen von den geschätzten 70.000 Altstandorten bisher lediglich ca. 30% registriert sind.
Bei wie vielen dieser Flächen tatsächlich ein Sanierungsbedarf besteht, lässt sich erst angeben, wenn umfangreiche chemisch-physikalische Untersuchungen durchgeführt werden und die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen. Die Durchführung dieser Untersuchungen erfolgt in der Regel
- durch eineN VerpflichteteN auf Veranlassung der Behörde in Vollziehung der Materiengesetze (v.a. Wasserrechtsgesetz und Gewerbeordnung);
- in vordringlichen Fällen in Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes, so die Untersuchungen keiner/keinem Verpflichteten aufgetragen werden können und
- aus Eigeninteresse Betroffener (z.B. im Zuge von Bautätigkeiten auf Verdachtsflächen).
Durch die Bewertung der Untersuchungsergebnisse (Gefährdungsabschätzung) wird festgestellt, ob eine erhebliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder eine Umweltbeeinträchtigung gegeben ist und somit ein Sanierungsbedarf besteht.
Schätzungen des Umweltbundesamt zufolge ist mit einer Anzahl von 1.000–2.000 sanierungsbedürftigen Altlasten zu rechnen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist mit einem finanziellen Gesamtaufwand von ca. 4,4 Mrd. Euro zur Sicherung/Sanierung dieser Altlasten zu rechnen.
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