Biozid-Produkte - Zulassung und Registrierung

Biozid-Produkte unterliegen EU-weit zunehmend einer Zulassungs- bzw. Registrierungspflicht nach gemeinschaftlichen Grundsätzen. Behördlich geprüfte Biozid-Produkte weisen eine Zulassungs- bzw. eine Registrierungsnummer auf und sind im Biozid-Produkte-Register eingetragen. Nur für diese Produkte hat die Behörde eine Wirksamkeits- und Risikobewertung durchgeführt. Unwirksame Biozid-Produkte oder Anwendungen mit gefährlichen Auswirkungen für Mensch und Umwelt - basierend auf harmonisierten wissenschaftlichen Bewertungsgrundsätzen – sollten damit von einer Zulassung ausgeschlossen bleiben. Für die Antragstellung sind Produzenten oder Vertreiber von Biozid-Produkten verantwortlich.

 

Produkt-Zulassungen und Registrierungen nach EU-weit harmonisierten Grundsätzen sind zeitintensiv und stehen des Weiteren erst am Ende eines aufwändigen Prozesses, der sich im ersten Schritt mit den Eigenschaften der enthaltenen Wirkstoffe beschäftigt.

 

Bis zum Erreichen des Ziels, dass nur noch zugelassene bzw. registrierte Biozid-Produkte auf dem Markt sind, gibt es in Österreich Übergangsbestimmungen. Diese Bestimmungen erlauben, dass unter Einhaltung bestimmter chemikalienrechtlicher Vorschiften, nicht geprüfte Biozid-Produkte vermarktungsfähig bleiben.