EU-Review-Programm

In diesem Programm werden Wirkstoffe in Biozid-Produkten geprüft, die bereits am 14. Mai 2000 in Verkehr waren (alte Wirkstoffe). Dazu wurden diese Wirkstoffe berichterstattenden EU-Mitgliedstaaten zugeteilt. Die Antragsteller konnten zu festgelegten Terminen Dossiers über diese Wirkstoffe einreichen (siehe 2. Review-Verordnung (EG) Nr. 2032/2003). Die Dossiers wurden auf Vollständigkeit überprüft, danach wurden die Daten durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach EU-gemeinschaftlichen Leitlinien bewertet. 

 

Jedes Wirkstoff-Dossier beinhaltet eine Risikobewertung, die  voraussichtliche Folgen der Verwendung eines Biozid-Produktes basierend auf einer detaillierten Expositions- und Wirkungsanalyse beurteilt. In einem ersten Schritt wird das Gefahrenpotenzial des bioziden Wirkstoffs aufgrund seiner physikalisch-chemischen und (öko-)toxischen Eigenschaften festgestellt. Dann erfolgt die Ermittlung der Dosis-Wirkungsbeziehung, der Abbau- und Umwandlungsprodukte sowie die Abschätzung der Exposition. Ergänzend wird die Häufigkeit und Schwere der schädlichen Wirkungen beschrieben, die in einer Bevölkerungsgruppe oder in einem Umweltbereich infolge einer tatsächlichen oder vorhergesagten Exposition gegenüber der ermittelten Konzentration oder Dosis eines Stoffs wahrscheinlich auftritt. Die Risikobewertung des Wirkstoffs, gemessen am Verwendungsmuster des repräsentativen Biozid-Produkts, soll sicherstellen, dass die Anwendung der später zugelassenen oder registrierten Biozid-Produkte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf das Grundwasser und die Umwelt erwarten lässt.

 

Die positive Bewertung eines Wirkstoffs führt zur Aufnahme in die Gesamtliste (Anhang I/IA der RL 98/8/EC). Das Bewertungsprogramm für alte Wirkstoffe läuft bis 14. Mai 2014. Für neue Wirkstoffe oder für alte Wirkstoffe, für die keine Anhang I/IA–Aufnahme beantragt wurde, kann jederzeit ein Dossier mit Antrag auf Anhang I/IA–Aufnahme eingereicht werden.