Kennzeichnung von Chemikalien

Modul 2.b. der REACH-Workshopreihe

CLP 1: Einstufung und Kennzeichnung mit CLP


CLP = Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)

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Seit 1. Dezember 2010 müssen alle Stoffe - zusätzlich zur Einstufung gemäß Stoffrichtlinie - nach CLP eingestuft sein.

 

Bis 31. Mai 2015 müssen beide Einstufungen im Sicherheitsdatenblatt angeführt werden.

Umweltbundesamt-ExpertInnen bieten Antworten zu folgenden Fragen:

  • Welche Änderungen sind zu berücksichtigen?
  • Wie sehen die neuen Kriterien aus? Und wie ändert sich die daraus resultierende Einstufung von Gemischen?
  • Wie kennzeichnet man richtig?

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen neu und ist seit 20. Jänner 2009 in Kraft. Die neue EU-Verordnung basiert auf dem sogenannten Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals, kurz GHS.

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