REACH für nachgeschaltete Anwender

Rechte und Pflichten

Modul 1 der REACH-Workshopreihe

Die Kontrollen im Hinblick auf REACH sind angelaufen.

Auch nachgeschaltete Anwender haben wichtige Verpflichtungen, deren Einhaltung überprüft wird. Mithilfe unseres Workshops können Sie beurteilen, welche der Pflichten in welchem Ausmaß auf Ihr Unternehmen zutreffen.

Wer ist betroffen?

Wenn Sie in der EU niedergelassen sind und als Unternehmen oder als Einzelperson in der EU einen Stoff beruflich verwenden, sind Sie für diesen Stoff ein nachgeschalteter Anwender im Sinne von REACH.

Beispiele: Formulierer, industrielle und gewerbliche Anwender, Abfüller, Reimporteure

Bedingung: Die verwendeten Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse werden ausschließlich in der EU bezogen.

Inhalt des Workshops

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Neben einem Überblick über die wichtigsten Elemente von REACH, werden die speziell für nachgeschaltete Anwender entscheidenden Vorschriften erläutert.

 

Sie erhalten einen guten Überblick über die Rechte und Pflichten Ihres Unternehmens. Selbstverständlich gibt es genügend Gelegenheit, individuelle Fragestellungen zu erläutern. Durch praktische Übungen wird das Gelernte gefestigt. 

Einführung

  • Begriffsbestimmungen
  • Geltungsbereich
  • die Elemente der REACH-VO
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Fristen 

Kommunikation in der Lieferkette

  • Rechte und Pflichten
  • Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH – Anforderungen und Verpflichtungen
  • Die Erweiterung des Sicherheitsdatenblattes - Expositionsszenarien
  • Stoffsicherheitsbericht – Struktur und Inhalt, Erläuterung der enthaltenen Daten
  • Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste (SVHC-Stoffe) enthalten