Sachkundekurs

Dreitägiger Sachkundekurs "Ausbildung zum/zur Giftbeauftragten; Voraussetzung für den Giftbezug"

nach Anlage 4 der Giftverordnung 2000

© Umweltbundesamt/ krischanz.zeiller.

Als Giftbeauftragte/r tragen Sie täglich in Ihrer Firma besondere Verantwortung für den Umgang mit Giften.

 

Ziel des Sachkundekurses ist die Vermittlung der Sachkenntnisse, die Giftbeauftragte in Unternehmen nach Anlage 4 der Giftverordnung 2000 ebenso benötigen wie Bezieher von Giften seit 1.1.2002 für die Erlangung einer Giftbezugsbewilligung.

 

In diesem Kurs werden Ihnen die Sachkenntnisse vermittelt, die Sie brauchen

  • als Giftbeauftragte/r,
  • für die Erlangung einer Giftbezugsbewilligung.

Abgesehen von Ihrer betrieblichen Erfahrung müssen Sie gem. Giftverordnung 2000, BGBl. II, 24/2001 (GiftV 2000) sachkundig sein. Wenn Sie nicht zu jenem Personenkreis gehören, der ex lege (§§ 4 und 5 GiftV 2000) sachkundig ist, brauchen Sie neben einem Erste-Hilfe-Kurs nach Anlage 5 der Giftverordnung 2000 den Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Sachkundekurses.

 

Auch für den Bezug von Giften müssen Sie sachkundig im Sinne der GiftV 2000 sein. Seit 1.1.2002 ist daher für die Ausstellung einer Giftbezugsbewilligung (Giftbezugsschein oder Giftbezugslizenz) der Sachkundenachweis gegenüber der Behörde erforderlich. Mit dem für die erfolgreiche Absolvierung dieses Kurses ausgestellten Zertifikat weisen Sie der Behörde nach, dass Sie sachkundig sind.