Kennzeichnung von Chemikalien gemäß Stoffrichtlinie

Einstufung

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Einstufung bedeutet stoffbezogene Zuordnung von gefährlichen Eigenschaften auf Grundlage festgelegter Kriterien. Die Einstufung von Chemikalien erfolgt in 15 gefährliche Eigenschaften:

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  • explosionsgefährlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, brandfördernd;
  • sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich (mindergiftig);
  • ätzend, reizend, sensibilisierend;
  • krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd;
  • umweltgefährlich.

Verbindliche Einstufung und Kennzeichnung

Abhängig von der Einstufung sind bestimmte Kennzeichnungselemente vorgeschrieben: Gefahrensymbole und -bezeichnungen, standardisierte Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Als Warnung für Konsumentinnen und Konsumenten (VerwenderInnen) ist die Kennzeichnung ein wesentlicher Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.