Kennzeichnung von Chemikalien gemäß Stoffrichtlinie
Einstufung
Einstufung bedeutet stoffbezogene Zuordnung von gefährlichen Eigenschaften auf Grundlage festgelegter Kriterien. Die Einstufung von Chemikalien erfolgt in 15 gefährliche Eigenschaften:
- explosionsgefährlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, brandfördernd;
- sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich (mindergiftig);
- ätzend, reizend, sensibilisierend;
- krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd;
- umweltgefährlich.
Verbindliche Einstufung und Kennzeichnung
Abhängig von der Einstufung sind bestimmte Kennzeichnungselemente vorgeschrieben: Gefahrensymbole und -bezeichnungen, standardisierte Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Als Warnung für Konsumentinnen und Konsumenten (VerwenderInnen) ist die Kennzeichnung ein wesentlicher Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.
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