Chemikalienkontrolle in Österreich

In Österreich sind die Landeshauptleute im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung mit der Überwachung des Chemikaliengesetzes und seiner Verordnungen sowie mit der Überwachung der Einhaltung des Biozid-Produkte-Gesetzes beauftragt.

Überwachung

© Umweltbundesamt Arbeitskreis österr. Chemikalienkontrolle Arbeitskreis österr. Chemikalienkontrolle

Die Kontrollen werden von Organen der Ämter der Landesregierungen (ChemikalieninspektorInnen) durchgeführt. Die ChemikalieninspektorInnen haben die äußerst schwierige Aufgabe, als Schnittstelle zwischen den theoretischen chemikalienrechtlichen Anforderungen und deren praktischer Umsetzbarkeit in den Betrieben zu fungieren.

 

Im Hinblick auf die Regeln des Binnenmarktes und die gemeinschaftsweit agierende Wirtschaft ist die Zusammenarbeit der nationalen Chemikalieninspektorate im EWR eine absolute Notwendigkeit. An den seit 1995 durchgeführten gemeinschaftlichen Projekten hat sich Österreich stets engagiert beteiligt und wird das auch in Zukunft im Rahmen des im Jahre 2000 errichteten Europäischen Netzwerks zur Chemikalienkontrolle (CLEEN, Chemicals Legislation European Enforcement Network) tun. 

Abgeschlossene Überprüfungsschwerpunkte:

Die Kontrollen der letzten Jahre befassten sich mit Nickel, Bioziden und Internethandel.

Zusammenfassungen über diese Inspektionsprojekte stehen in untenstehender Infobox zur Verfügung.

Nickel

Die Nickelallergie ist die meist auftretende Kontaktallergie, von der 10% der weiblichen Bevölkerung in den Industrieländern betroffen sind und die in 1 von 3 Fällen zur Entwicklung von Handekzemen führt.

 

Europaweit wurde die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Nickelgrenzwerte überprüft. Auch in Österreich wurden im Zeitraum Jänner bis Juli 2008 von den Chemikalieninspektoren der Bundesländer 92 Proben (insgesamt 101 Prüfstücke) an 42 Standorten gezogen. Die Analysen wurden mit finanzieller Unterstützung des Lebensministeriums in den Labors des Umweltbundesamtes auf ihren Nickelgehalt hin überprüft.

Außerdem wurde das Wissen über die nickelrechtlichen Bestimmungen erhoben.

Der Schwerpunkt dieses Projektes waren billige Modeschmuck-Produkte (Ketten, Ringe, Anhänger), sowie Metallteile, die in direkten und lang anhaltenden Kontakt mit der Haut kommen können (Piercing-Material, Hosenknöpfe, Gürtelschnallen etc.).

Biozide

Ein weiteres Überwachungsprojekt befasst sich einerseits mit der Kontrolle der Vorschriften für Biozidprodukte, andererserseits mit deren Vollzugstauglichkeit (EuroBiocides).

Chemikalienhandel im Internet

Für das Einkaufen über das Internet (kurz "e-commerce"), das auch bei Chemikalien immer beliebter wird, gelten selbstverständlich sämtliche chemikalienrechtliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die richtige Kennzeichnung der Produkte.

Auf EU-Ebene wurde ein Projekt zur koordinierten Kontrolle des Internethandels mit gefährlichen Chemikalien durchgeführt und gleichzeitig ein neues System zum besseren Informationsaustausch über gefährliche Chemikalien praktisch erprobt.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass die chemikalienrechtlichen Vorschriften betreffend  Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, Werbung usw. in hohem Ausmaß nicht eingehalten werden.

 

Der Überprüfungsschwerpunkt e-commerce wurde mit Beteiligung der österreichischen Chemikalieninspektion unter der Schirmherrschaft des Europäischen Netzwerkes zur Chemikalienkontrolle "CLEEN" durchgeführt.