Dezember 2005 - Einigung im Wettbewerbsrat
Der Wettbewerbsrat einigte sich zum REACH-Verordnungs-Entwurf
Außerordentliche Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit
Brüssel, den 13.12.2005
Teilnehmer für Österreich:
Walter Grahammer, Stellvertretender EU-Botschafter
Am 13. Dezember 2005 ist im Ministerrat in Brüssel eine wesentliche Entscheidung zur Europäischen Chemikalienpolitik gefallen: Die politische Einigung des Rates über REACH wurde erreicht. Aufgabe der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wird es nun sein, die Details zwischen Parlament und Rat abzustimmen und den gemeinsamen Standpunkt auszuarbeiten.
Manche Delegationen betonten, wie bedeutend Anreize oder sogar die Verpflichtung für den Ersatz von gefährlichen Stoffen wären. Andere Mitgliedstaaten zeigten sich hingegen besorgt über die Auswirkung von überzogenen Zulassungsbestimmungen auf die Industrie. Der Ratsbeschluss versuchte, hier einen Ausgleich zu schaffen.
Zulassungen für PBT und vPvB Stoffe, nur mit der Begründung, dass sie gut beherrschbar seien, sollen nicht erteilt werden.
Stoffe, für die derzeit keine Grenzwerte bestimmbar sind, sollen zwölf Monate nach dem Inkrafttreten von REACH einer neuerlichen Bewertung unterzogen werden.
Zusätzlich wurde beschlossen, dass bei Beantragung einer Zulassung vom Unternehmen eine Untersuchung bzgl. möglicher Ersatzstoffe vorzulegen ist.
Der Rat erörterte außerdem noch folgende Themen:
- Bei Ausnahmen von der Registrierung ist nach 12 Monaten nach dem Inkrafttreten von REACH eine Überprüfung der Liste der ausgenommenen Stoffe vorzunehmen.
- Die Registrierungsfristen für Stoffe in Artikeln, welche bei bestimmungsgemäßer Verwendung freigesetzt werden, sind Stoffen als solchen oder in Zubereitungen anzupassen.
- Die Definition von Altstoffen ("phase-in substances") ist anzupassen, um alle Stoffe aus EINECS abzudecken.
- Die Möglichkeit der Benennung eines Vertreters, der in bestimmten Fällen im Namen der registrierenden Firma auftreten kann, um deren Identität nicht preiszugeben müssen.
- Erleichterungen für Ausnahmen von Registrierungen bei F&E-Stoffen sollen Innovationen fördern.
- Die Agentur stellt Informationen im Internet zur Verfügung, um KMU die Registrierung zu erleichtern.
Der aktualisierte REACH-Text gemäß der politischen Einigung beim Wettbewerbsrat und der Pressetext stehen in der Infobox zur Verfügung.
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