Jänner 2010 - 14 neue Stoffe in der Kandidatenliste
Am 13. Jänner 2010 wurde die Kandidatenliste um 14 Stoffe erweitert. Die Liste enthält jetzt 29 besonders besorgniserregende Stoffe.
Die Kandidatenliste, die dem Zulassungsverfahren unter REACH dient (sie enthält Kandidaten für zukünftige zulassungspflichtige Stoffe), wurde von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten erstellt. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Lebensministeriums Fachgrundlagen und Nominierungsdossiers für drei der insgesamt 29 Stoffe erarbeitet.
Unter den ersten 15 Stoffen auf der Kandidatenliste waren das die Weichmacher Benzylbutylphthalat und Dibutylphthalat. Beide sind in Babyartikeln und Kleinkinderspielzeug bereits verboten. Unter den 14 neu hinzugekommenen Kandidaten wurde Tris (2-chloroethyl) phosphate (TCEP) von den ExpertInnen des Umweltbundesamt geprüft. Dieser Weichmacher ist jetzt auch in Kleinkinderspielzeug verboten.
Informationen für eine sichere Verwendung
Wenn ein Stoff aus der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent in einem Erzeugnis (Textilien, Elektroartikel, Bauteile usw.) enthalten ist, gibt es unmittelbare Verpflichtungen für Hersteller und Lieferanten: Sie müssen den Abnehmern Informationen für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung stellen, mindestens aber den Namen des betreffenden Stoffes angeben. Auch KonsumentInnen haben auf Anfrage Recht auf diese Information innerhalb von 45 Tagen.
Hintergrund
Stoffe der Kandidatenliste haben entweder kanzerogene, die Fortpflanzung schädigende oder mutagene Eigenschaften oder sind besonders giftig, umweltpersistent und biologisch schwer abbaubar. Informationen über diese Stoffe sind eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Erzeugnissen, die solche Stoffe enthalten.
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