Juni 2006

Gemeinsamer Standpunkt zu REACH

Der Gemeinsame Standpunkt des Rates zu REACH lässt sich im Wesentlichen zu den folgenden acht Hauptthemen zusammenfassen:

 

1. Geltungsbereich und Stoffe, die erfasst werden

2. Registrierung

3. Stoffe in Erzeugnissen

4. Informationen in der Lieferkette

5. Bewertung

6. Zulassung

7. Beschränkungen

8. Informationen

 

 

Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament für eine zweite Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

 

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung und dem Text des Gemeinsamen Standpunktes zu entnehmen.