Oktober 2005 - Umweltrat
2684. Tagung des Rates Umwelt
Luxemburg, den 17. Oktober 2005
TEILNEHMER
Österreich:
Josef PRÖLL Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
CHEMISCHE STOFFE (REACH)
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über den Entwurf einer Verordnung und einer Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung eines Europäischen Amtes für chemische Stoffe mit dem Ziel, die Grundlagen für eine politische Einigung zu diesem Dossier auf der Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) am 28./29. November zu schaffen.
Mit dem REACH-Vorschlag für eine neue Chemikalienpolitik der EU soll ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau sichergestellt und gleichzeitig eine wettbewerbsfähige, innovative und Arbeitsplätze schaffende europäische Industrie und ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt aufrecht erhalten werden.
In der Aussprache sollte insbesondere geklärt werden, ob der Vorsitz in seinem Bemühen um einen Kompromiss mit seinem generellen Ansatz den Auffassungen, die in früheren Beratungen des Rates dargelegt worden waren, in gebührendem Maße Rechnung trägt. Darüber hinaus wurden bei dieser Gelegenheit zwei Fragen zu Stoffen in Erzeugnissen erörtert (Dok. 13010/05):
- Sollten Stoffe, die aus Erzeugnissen freigesetzt werden sollen, einer besonderen Regelung unterliegen oder sollten sie wie jeder andere Stoff oder jede andere Zubreitung behandelt werden?
- Sollte für die Verpflichtung, potenziell gefährliche Stoffe in Erzeugnissen zu melden, das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen ausschlaggebend sein oder sollte darüber hinaus die Frage der Exposition eine Rolle spielen?
Abschließend fasste der Vorsitz die Ergebnisse der Aussprache wie folgt zusammen:
"Insgesamt sieht sich der Vorsitz durch die positive Reaktion auf den Kompromissvorschlag und die konstruktiven Beiträge aller Delegationen ermutigt. Diese Aussprache hat uns einen wichtigen Schritt näher zu einer Einigung über dieses Dossier im November gebracht.
Der Vorsitz hat den Eindruck gewonnen, dass der Kompromiss des Vorsitzes auf zunehmend breiten Konsens stößt und dass anerkannt wird, dass der Vorsitz das richtige Verhältnis zwischen Milderung der Auswirkungen des Verordnungsvorschlags auf die Wirtschaft und Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefunden hat.
Eine Reihe von Delegationen betonte, dass vermieden werden müsse, dieses Verhältnis zugunsten einer Verringerung der Informationsauflagen zu verändern. Die Verordnung müsse dafür sorgen, dass sich der geforderte Nutzen, den die Bereitstellung umfangreicherer Informationen über Chemikalien ermögliche, auch tatsächlich einstelle.
Mehrere Delegationen unterstrichen, wie notwendig es sei, zu verhindern, dass die Verantwortung von der Wirtschaft auf die staatlichen Behörden verlagert wird. Nach Auffassung des Vorsitzes würde dadurch nicht ausgeschlossen, dass das Amt eine unterstützende Rolle bei Entscheidungen der Wirtschaft spielt.
Einige Delegationen verwiesen auf die Notwendigkeit, eine leistungsstarke Zulassungsregelung durchzusetzen, nicht zuletzt mit dem Ziel, wo irgend möglich der Substitution den Vorrang zu geben.
Der Vorsitz hat den Eindruck, dass eine Reihe von Delegationen eine besondere Regelung für Stoffe, die absichtlich aus Erzeugnissen freigesetzt werden, befürwortet.
Der Vorsitz stellt fest, dass einige Delegationen dafür sind, diese Auflagen an die Auflagen für Stoffe als solche oder in Zubereitungen anzugleichen, insbesondere durch Aufnahme von Stoffen, die noch nicht als gefährlich bekannt sind.
Nach Ansicht des Vorsitzes stößt sein Vorschlag, das Vorhandensein besonders besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen zu melden, auf breite Zustimmung.
Der Vorsitz stellt fest, dass, sofern eine Exposition von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann, die Möglichkeit einer Ausnahme von der Meldepflicht dadurch nicht verhindert werden würde.
Der Rat beauftragt den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die erörterten Fragen im Detail zu prüfen, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der nächsten Tagung des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) Ende November 2005 eine politische Einigung über REACH zu erzielen."
Es sei darauf hingewiesen, dass der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) auf seiner Tagung vom 11. Oktober 2005 Schlüsselfragen zum Registrierungssystem des REACH-Vorschlags erörtert hat. Breite Zustimmung fand der Vorschlag des Vorsitzes für einen zielgerichteten Ansatz hinsichtlich der Informationsanforderungen für die Mengenbereiche 1-10 Tonnen und 10-100 Tonnen, der gemeinsamen Nutzung von Daten und der gemeinsamen Vorlage von Informationen nach dem Grundsatz "Ein Stoff, eine Registrierung" (OSOR). Weitere Einzelheiten sind Dok. 12586/05 zu entnehmen.
Vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 95 des Vertrags - Es findet das Verfahren der Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament Anwendung und der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.
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