Oktober 2008 - Liste mit besonders besorgniserregenden Chemikalien veröffentlicht

Am 28. Oktober 2008 wurde eine Kandidatenliste mit 15 besonders besorgniserregenden Stoffen von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Ab sofort muss der Lieferant eines Erzeugnisses, das einen Stoff der Kandidatenliste beinhaltet, dem Abnehmer einige Informationen übermitteln.

 

Umweltbundesamt beteiligt

 

Die Kandidatenliste, die dem Zulassungsverfahren unter REACH dient (sie enthält Kandidaten für zukünftige zulassungspflichtige Stoffe), wurde von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten erstellt. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Lebensministeriums Fachgrundlagen und Nominierungsdossiers für zwei der insgesamt 15 Stoffe erarbeitet. Es handelt sich um die beiden Weichmacher Benzylbutylphthalat und Dibutylphthalat, die in Babyartikeln und Kleinkinderspielzeug bereits verboten sind.

 

Informationen auch für KonsumentInnen

 

Es gibt unmittelbare Verpflichtungen für Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (Textilien, Elektroartikel, Bauteile usw.), sofern ein gelisteter Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent im Erzeugnis enthalten ist: Sie müssen Abnehmern des Erzeugnisses die ihnen vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen, mindestens aber den Namen des betreffenden Stoffes angeben. Auch KonsumentInnen haben auf Anfrage ein Recht auf diese Information innerhalb von 45 Tagen.

 

Für alle Stoffe der Kandidatenliste müssen außerdem – sofern diese Verpflichtung nicht ohnehin schon bestand - Sicherheitsdatenblätter bereitgestellt werden. Dies gilt auf Anfrage auch für Zubereitungen aus diesen Stoffen ab einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent in der Zubereitung.