November 2005 – Abstimmung im EU-Parlament

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Am 17. November hat das EU Parlament über REACH abgestimmt. Nach mehr als zweijähriger Debatte in verschiedenen Ausschüssen und über 1000 Änderungsanträgen wurde in erster Lesung der zukünftigen Chemikaliengesetzgebung mit großer Mehrheit zugestimmt.

 

Im Folgenden werden die wichtigsten Beschlüsse kurz zusammengefasst:

Registrierung

Einem Kompromiss zur Registrierung, der im Vorfeld der Abstimmung von drei Fraktionen vorgelegt wurde, konnte weitgehend zugestimmt werden. Dieser Kompromiss sieht die einheitliche Vorregistrierung für alle Altstoffe vor. Neben Stoffen über 1.000 Tonnen und solchen, die als kanzerogen, mutagen und fortpflanzungsgefährdend, der Kategorien 1 oder 2 eingestuft sind, sollen jetzt auch besonders umweltgefährliche Stoffe innerhalb von drei Jahren vollständig registriert werden.

 

Für Stoffe, die zwischen 1 und 10 Tonnen hergestellt werden, sollen  - mit Ausnahme der jetzigen Neustoffe - die Registrierungsanforderungen vereinfacht und stärker risikobasiert werden. Der komplette Datensatz in diesem Mengenbereich inkludiert jetzt auch die akute Toxizität und die biologische Abbaubarkeit.

 

Bei Stoffen, welche zwischen 10 und 100 Tonnen hergestellt werden, wurde ein Test auf Reproduktionstoxizität gestrichen. Weiters erhalten RegistriererInnen bei Nachweis bestimmter, expositionsbezogener Kriterien die Möglichkeit von bestimmten Prüfverpflichtungen enthoben zu werden, wobei die genauen Kriterien erst nach Inkrafttreten der Verordnung durch die Kommission entwickelt werden sollen.

 

Der verpflichtende Datenaustausch wird ausgeweitet und nicht nur auf Tierversuche beschränkt bleiben, Unternehmen erhalten aber auch die Möglichkeit bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Registrierung alleine durchzuführen.

 

Zulassung

Das Parlament unterstützt das Substitutionsprinzip und sieht vor, dass eine Zulassung nur dann zu erteilen ist, wenn es keine geeigneten Alternativstoffe oder –technologien gibt und Maßnahmen zur Verringerung der Exposition vorhanden sind. Außerdem sollen Zulassungen auf fünf Jahre befristet ausgestellt werden.

 

Europäische Agentur

Der Parlamentsbeschluss sieht eine Stärkung der Agentur sowohl bei der Dossier- als auch bei der Stoffbewertung vor, in letzterem Fall mit Unterstützung durch die Expertise aus den Mitgliedsstaaten.

 

Tierversuche

Die Entwicklung und Verwendung von Testmethoden ohne Einsatz von Tieren soll verstärkt gefördert werden, wofür die Agentur einen eigenen Auftrag erhält und unter anderem einen Ausschuss für alternative Testmethoden einrichten soll.

 

Risikokommunikation

Das Parlament sieht die Entwicklung eines Risikokommunikationssystems vor, um dem Recht der VerbraucherInnen auf Information über die von ihnen verwendeten Stoffe und Zubereitungen nachzukommen. Dies schließt etwa die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, z.B. über Internetseiten oder Aufklärungskampagnen ein.