Zuständige Behörden in Österreich
In Österreich sind die Zuständigkeiten für die Anwendung von Genetisch veränderten Organismen (GVOs) auf drei Bundesministerien aufgeteilt. Zuständige nationale Behörden für GVO Anwendungen und für Verfahren nach dem Cartagena Protokoll sind:
- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
für Anwendungen zu kommerziellen oder entwicklungstechnischen Zwecken durch alle Institutionen ausser Universitäten sowohl im geschlossenen System (gemäß Richtlinie 90/219/EWG), als auch in Bezug auf absichtliche Freisetzungen und das Inverkehrbringen von GVO (gemäß Richtlinie 2001/18/EG), bzw. das Inverkehrbringen von GV-Futter und Lebensmitteln (gemäß Verordnung (EG) 1829/2003). - Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF):
für Anwendungen von GVO im geschlossenen System und in Bezug auf absichtliche Freisetzungen von GVO in die Umwelt, die von Universitäten bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes durchgeführt werden. - Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW):
als zusätzliche Behörde für die absichtliche Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO (gemäß Richtlinie 2001/18/EG) bzw. die Zulassung von GV Futter- und Lebensmittel (gemäß Verordnung (EG) 1829/2003) in Bezug auf Umweltgefahren und landwirtschaftliche Aspekte. Das Umweltbundesamt unterstützt das BMLFUW in dieser Funktion.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Dr. Claudia Lang
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Abt.II/B/15 (Gentechnik)
Radetzkystrasse 2
A-1031 Wien
Tel: +43-1-71100-4450
Fax: +43-1-7134404-1711
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF):
Dr. Alois Haslinger
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF)
Rosengasse 2-6, Zimmer 108
A-1014 Wien
Tel: +43-1-531 20-7114
Fax: +43-1-531 20 81-7114
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW):
Dr. Helmut Gaugitsch
Umweltbundesamt
Spittelauer Lände 5
A-1090 Wien
Tel: ++43-1-31304/3710
Fax: ++43-1-31304/3700
Gentechnikkommission und wissenschaftliche Ausschüsse der GTK:
Zur Beratung über Fragen der Vollziehung des Österreichischen Gentechnik-Gesetzes (GTG) wurde die österreichische Gentechnikkommission eingerichtet. Die Gentechnikkommission ist aus Vertretern der Ministerien, Sozialpartnern und wissenschaftlichen Sachverständigen (aus Naturwissenschaft, Medizin und Ethik) zusammengesetzt. Sie berät die befassten Ministerien in grundsätzlichen Fragen der Anwendungen der Gentechnik, und erstellt regelmäßige Berichte sowie führt das sogenannte Gentechnikbuch, in dem die Kommission den Stand von Wissenschaft und Technik in Bezug auf Anwendungen von GVO dokumentiert.
Zusätzlich wurden mit dem GTG drei wissenschaftlichen Ausschüsse eingerichtet, welche Anmeldungen und Anträge zur Verwendung von GVO begutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Anwendung von GVO bzw. Gesetzesentwürfen abgeben. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung sind folgende wissenschaftliche Ausschüsse (WA) eingerichtet:
- ein WA für Arbeiten mit GVO im geschlossenen System,
- ein WA für Freisetzungen und Inverkehrbringen und
- ein WA für genetische Analyse und Gentherapie am Menschen
Für die laufenden Geschäfte der GTK und ihrer Ausschüsse ist eine Geschäftsstelle beim BMG eingerichtet, die geleitet wird von:
Dr. Gabriele Satzinger
Bundesministerium f. Gesundheit (BMG)
Abt. II/B/15 - Gentechnik
Radetzkystraße 2
A-1030 Wien
Tel: +43-1-711 00-4826
Fax: +43-1-715 24 05
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