EU
Die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt ist durch die Richtlinie 2001/18/EG geregelt. Das Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, wobei auch explizit auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Umsetzung hingewiesen wird. Die Richtlinie verpflichtet zur Durchführung von Risikoabschätzungen, um potenzielle Risiken absichtlicher Freisetzungen von Fall zu Fall beurteilen zu können.
Überblick: Entwicklung 1992 bis 2008
Seit In-Kraft-Treten der entsprechenden gesetzlichen Regelungen wurden EU-weit 2.400 Anträge auf Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) registriert (Stand 2008, Quelle: Gemeinsame Forschungsstelle der EU/JRC). Je nach dem tatsächlichen Status einzelner Verfahren (genehmigt, zurückgezogen, abgelehnt, nicht durchgeführt) liegt die Zahl der tatsächlich durchgeführten Versuche etwas darunter.
Abbildung 1: Freisätzungsanträge in allen EU-Ländern von 1992 bis 2008
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Anträge pro Jahr bis 2008. Ende der 90er Jahre erreichte die Entwicklung ihren Höhepunkt. Nach einem Tiefstand an Anträgen im Jahr 2002 stieg die Zahl an gestellten Anträgen/Jahr wieder leicht an. Im Jahr 2007 wurden mehr als 100 Anträge auf Freisetzung eines GVO gestellt.
Aufgrund der EU-weiten Skepsis und der daraus resultierenden politischen Entwicklungen war seit 1997 ein Rückgang, seit dem Jahr 2000 ein rapider Abfall zu beobachten. Für das Jahr 2008 war ein Rückgang auf fast die Hälfte der 2007 gestellten Anträge zu verzeichnen.
Die meisten Anträge wurden zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen eingereicht. Nur rund 100 Anträge von insgesamt 2.400 betrafen die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen. EU-weit wurden bislang hauptsächlich Mais, Raps, Zuckerrüben und Kartoffel freigesetzt.
Abbildung 2: Freisetzungsanträge für einzelne Nutzpflanzenarten
Abbildung 2 stellt Aufteilung der Anträge auf einzelne Nutzpflanzen dar.
Angeführt wird die Statistik von Mais mit rund 775 Freisetzungsanträgen 2008, gefolgt von Raps, Zuckerrübe und Kartoffeln.
Daneben wurden auch für landwirtschaftliche Nutzpflanzen wie Sojabohnen, Sonnenblumen und Weizen, Gemüse wie Salat, Kürbis und Kohl, Obst (z.B. Apfel, Melonen), Zierpflanzen und Bäume (Pappel, Eukalyptus) Freisetzungsanträge gestellt.
Abbildung 3: Gentechnisch veränderte Merkmale bei Freisetzungen 1992-2006
Bei den Eigenschaften, die durch die gentechnische Veränderung erzielt werden, handelt es sich zum Großteil um Herbizidresistenz oder Insektenresistenz, um Ertragssteigerungen oder um veränderte Zusammensetzung der Inhaltsstoffe einer Pflanze (Stärkegehalt, Fettsäuren, Aminosäuren). Die prozentuale Verteilung der Freisetzungsanträge auf die verschiedenen Merkmale ist in Abbildung 3 dargestellt. Hauptsächlich wurden Versuche mit herbizid- bzw. insektenresistenten Pflanzen (63% bzw. 20% aller Anträge), sowie Pflanzen deren Zusammensetzung gentechnisch verändert wurde (23% der Anträge) durchgeführt.
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